Die Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat in einer beamtenrechtlichen Sache für ihre Mandantschaft einen ersten Teilerfolg erzielen können. Der Dienstherr, eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen, hatte den Zugang zum Qualifizierungsaufstieg von dem Ergebnis eines Tests der „kognitiven Leistungsfähigkeit“ abhängig gemacht, war aber nicht bereit, die Konzeption dieses Tests, die Aufgaben und Fragen, die vorgesehenen Lösungen und die Prüfungsleistungen unserer Mandantschaft offenzulegen und so den Ausschluss unserer Mandantschaft vom weiteren Bewerbungsverfahren überprüfbar zu machen. Zudem wurde für den Test, den die gesetzlichen Bestimmungen nicht vorsehen, keine gesetzliche Grundlage genannt. Das daraufhin eingeleitete Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes führte im Ergebnis dazu, dass unsere Mandantschaft an der Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen darf.
Share