Die bundesweit tätige Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln hat im Promotionsrecht in einem umfangreichen Plagiatsverfahren eine Dissertation (Medizin) betreffend erreicht, dass die Vorerrmittlungen eingestellt wurden. Im Rahmen dieser Vorermittlungen erbat eine große deutsche Universität aus Berlin eine Stellungnahme zu den im Einzelnen dargelegten Umständen, insbesondere hinsichtlich der Übereinstimmung zu anderen Schriften. Im Rahmen der mehr als 150 Seiten umfassenden Erwiderung trat Teipel & Partner den Übereinstimmungen entgegen.
Das Vorermittlungsverfahren wurde daraufhin durch die Universität nicht weiter betrieben.
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