19. Juni 2018Anerkennungsrecht

Teipel & Partner | Erfolg bei Anerkennung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

Für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist entweder eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie erforderlich. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis allerdings immer wieder die Frage, ob ein ausländischer Abschluss in Psychologie im Einzelfall tatsächlich im Vergleich zu einem inländischen Abschluss gleichwertig ist. Das gilt insbesondere dann, wenn der vorangegangene Bachelorstudiengang nicht den vergleichbaren inländischen Studiengängen entspricht. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bereits für inländische Abschlussprüfungen geklärt, dass es insoweit allein auf den Master ankommt. Die Frage, ob dies auch für im außereuropäischen Ausland erworbene Abschlüsse gilt, ist höchstrichterlich aber noch nicht geklärt. Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte und bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte konnte für ihre Mandantschaft jetzt außergerichtlich eine solche Anerkennung eines Masters in Psychologie der Universität Zürich / Schweiz als gleichwertig erreichen, dem ein Bachelorstudiengang in New York / USA vorausgegangen war. Mandatsführender Rechtsanwalt von Teipel und Partner war Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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