25. März 2022Privathochschulrecht, Verfahren

Rücknahme einer Klage gegen eine von uns vertretene private Hochschule

Für unsere Mandantschaft (eine private Hochschule) ging es dieses Mal nach Heidelberg zu einem Termin am Amtsgericht Heidelberg. Inhaltlich ging es um die Kündigung eines Studienvertrages durch unsere Mandantschaft als private Hochschule und die Frage, ob der Prüfungsanspruch des Klägers endgültig verloren ist. Neben den Klassikern in der Zulässigkeit der Klage, wie bspw. die Frage zum Feststellungsinteresse, ging es im Rahmen der Begründetheit der Klage um die Frage, ob der Kläger überhaupt gegen den Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs form- und fristgerecht Klage erhoben hat, was Rechtsanwalt Christian Reckling im schriftlichen Vorverfahren bereits beanstandet hatte. So sah es auch der Richter am Amtsgericht Heidelberg und sprach sich gegen die Erfolgsaussichten der Klage aus, woraufhin der Kläger die Klage in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen hat. Unser Ziel als Beklagtenvertreter wurde erreicht.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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