20. Juni 2022Hochschulrecht

Erfolgreiche Studienplatzklage gegen die LMU München (Härtefallantrag)

Die auf das Prüfungsrecht und das Hochschulrecht einschließlich Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und mit Kontaktmöglichkeiten in München, in Hamburg und in Frankfurt a.M. hat zum Wintersemester 2022/2023 einen beachtlichen Erfolg an der Ludwig-Maximilians-Universität München erzielt.

Unsere Mandantin wollte zum Bachelorstudiengang Psychologie zugelassen werden. Hierzu bewarb sie sich auch mit einem sogenannten Härtefallantrag.

Derartige Härtefallanträge kommen in Betracht, wenn eine außergewöhnlicher Härte geltend gemacht werden kann, also die sich um einen Studienplatz bewerbende Person besondere soziale oder familiäre Gründe geltend machen kann, welche den sofortigen Antritt des Studiums erfordern. Das gängige Beispiel hierfür ist das Leiden an einer Krankheit, welche sich nachweisbar verschlechtert und ein Studium zu einem späteren Zeitpunkt eventuell nicht mehr zulässt.

Unsere Mandantin hatte einen solchen Grund und das sah auch die Hochschule so. Unsere Mandantin erhielt dennoch einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, dass es mehr Bewerbungen als im Rahmen des Härtefallverfahrens zu vergebende Plätze gegeben habe und sie nicht zum Zug gekommen sei. Mehr ließ sich der Begründung nicht entnehmen.

Nun kann das im Ergebnis durchaus rechtmäßig sein, aber die Auswahl derjenigen Personen, die einen Studienplatz erhalten, hat an sachgerechten Kriterien orientiert zu erfolgen. Anderenfalls läge ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor. Selbstverständlich genügt insoweit auch nicht die bloße Behauptung der Behörde, es sei bei der Auswahl „alles mit rechten Dingen zugegangen“. Vielmehr sind alle wesentlichen Verfahrenshandlungen durch die Behörde zu dokumentieren.

Wir haben daher der Mandantin zur Klage und zu einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz geraten und bei Gericht beantragt, die bei der Hochschule über das Auswahlverfahren geführte Verfahrensakte anzufordern und uns zu überlassen, um die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens überprüfen zu können.

Im Anschluss daran konnten wir mit der Hochschule eine vergleichsweise Einigung dahingehend erzielen, dass unsere Mandantin - zwar nicht, wie ursprünglich gewollt, zum Wintersemester 2021/2022, aber immerhin - zum Wintersemester 2022/2023 ihr Bachelorstudium im Studiengang Psychologie aufnehmen kann.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

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  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
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Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

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