06. Juni 2022Datenschutzrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

Private Hochschule erteilt teipel Gutachtenauftrag für Onlineprüfungen (digitale Fernprüfungen)

Teipel & Partner Rechtsanwälte erhalten einen weiteren Gutachtenauftrag einer renommierten privaten Hochschule zur Frage der rechtskonformen Durchführung elektronischer Fernprüfungen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist diese Prüfungsform sowohl von staatlichen als auch von privaten Hochschulen in erheblicher Anzahl in den zurückliegenden und aktuellen Semestern gewählt und durchgeführt worden. Auch aus der Rechtsprechung liegen erste Entscheidungen zu Anforderungen, Voraussetzungen und Grenzen dieser Prüfungsform vor, einige Bundesländer haben diesbezüglich bereits  landesgesetzlich reagiert. Insbesondere vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme an Täschungsversuchen stellt sich für Hochschulen, Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse die Frage, wie derartige Prüfungen auch im Hinblick auf eine audiovisuelle Überwachung und Trackingmaßnahmen, rechtssicher durchgeführt werden können. Neben Bestimmheitsanforderungen sind auch datenschutzrechtliche Belange der Studierenden und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist auf der Ebene der praktischen Anwendung mit in den Blick zu nehmen, wie auf - tatsächliche oder behauptete - technische Störungen reagiert werden sollte, die sich naturgemäß sowohl im Zeitpunkt als auch in ihrer Dauer und in ihrem Ausmaß erheblich unterscheiden können. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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