30. Januar 2019Prüfungsrecht | Hochschulrecht

Erfolg im Hochschulrecht gegen die Universität Ulm vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen

Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Bereich des Hochschulrechts einen Erfolg in einem Klageverfahren mit der Universität Ulm erzielt, in dem es um die Verlängerung von Prüfungsfristen ging.

In nahezu allen Studiengängen sehen die Studien- und Prüfungsordnungen vor, dass Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb bestimmter Zeiträume oder Fristen zu erbringen sind. Gelingt Studierenden dies nicht, verlieren sie ihren Prüfungsanspruch und können das Studium nicht mehr mit dem gewünschten Abschluss beenden.

Nun gibt es aber auch viele gute Gründe dafür, dass diese Fristen nicht eingehalten werden können, sei es wegen der Geburt eines Kindes oder der Betreuung naher Angehöriger. Daher sehen die Studien- und Prüfungsordnungen ebenfalls vor, dass die Studien- und Prüfungsfristen auf Antrag verlängert werden können.

Als besonders heikel haben sich im Laufe der Zeit die Entscheidungen über die Verlängerungsanträge wegen Krankheit erwiesen. Diese sind nach unserer Erfahrung zwar dann unproblematisch, wenn ein klares Krankheitsbild besteht und sich der Gesundheitszustand wieder bessert. Aber gefährlich wird es, wenn das Leiden von Studierenden nicht zutreffend diagnostiziert und in der Folge nicht richtig therapiert wird. Denn dann stellt sich die Studierfähigkeit nicht wieder ein. Die Hochschulen lehnen nach mehrmaliger Verlängerung die wiederholten Fristverlängerungsanträge ab, weil sie ein Dauerleiden vermuten, welches dazu führt, dass die generelle Studierfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Einen solchen Fall hatten wir am 30. Januar 2019 vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zu verhandeln. Weil wir belegen konnten, dass unsere Mandantin aufgrund einer neuen Diagnose und darauffolgend einer nun zutreffenden Therapie wieder studierfähig ist, gelang in der mündlichen Verhandlung mit der Universität Ulm ein Vergleich mit dem Inhalt, dass die ergangenen Bescheide aufgehoben wurden und unsere Mandantin einen neuen Verlängerungsantrag stellen durfte. Dieser hatte Erfolg.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Dr. Jürgen Küttner

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Beamtenrecht 
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2008. 
  • Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.

Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere  im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.  

Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren

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