19. Mai 2016Rechtsmittelrecht | Prüfungsrecht

RA Teipel | Erneut Erfolg vor OVG NRW im Prüfungsrecht

Rechtsanwalt Christian Teipel konnte erneut einen Erfolg vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung erzielen. Mit Beschluss vom 19. Mai 2016 ließ der 14 Senat des OVG NRW die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Prüfungsrecht zu. Im rahmen des Berufungsverfahrens wird zu klären sein, ob und unter welchen Voraussetzungen bestimmten Personen an Hochschulen eine grundsätzliche Prüfungsbefugnis zukommt. Damit unterstreicht Rechtsanwalt Teipel seine beeindruckende Bilanz in den außerordentlich schwierigen Rechtsmittelverfahren der Berufungszulassung im Prüfungsrecht.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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