29. Juli 2016Rechtsmittelrecht | Prüfungsrecht

Teipel & Partner | Mandat zu drei Berufungszulassungsverfahren

Teipel & Partner Rechtsanwälte wurden für insgesamt drei Berufungszulassungsverfahren im Prüfungsrecht vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt. Gegenstand der Verfahren ist die derzeit hochumstrittene Frage, ob nicht endgültig nicht bestandene Prüfungen einen Verwaltungsakt darstellen. Die Beantwortung der Frage hat enorme Auswirkungen auf die Frage, wie lange (und ggfs. wie viele) Prüfungsentscheidungen im Falle eines endgültigen Nichtbestehens angefochten werden können. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung stellt sich uneinheitlich dar, so dass die Verfahren über Nordrhein-Westfalen hinaus für alle Hochschulen von erheblicher Bedeutung sein dürften. Rechtsanwalt Teipel war seinerzeit der mandatsführende Rechtsanwalt in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 23.5.2012 - 6 C 8/11), welches wohl überwiegend so verstanden worden war, dass vorgenannte Prüfungen keinen Verwaltungsakt darstellen. Nunmehr dürfte die Diskussion neu entfacht sein. 

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Über 1.000 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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