Vergütung

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen 

Benjamin Franklin (1706 - 1790

Papierkram? Nein danke. Sie können uns direkt online mandatieren

Täglich erhalten wir mehrere neue Anfragen zu den durch uns vertretenen Rechtsgebieten. Natürlich interessiert viele Rechtsuchende dabei auch, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben, wenn sie uns mandatieren. Auch beim Thema Geld möchten wir uns nicht verstecken, sondern klar und eindeutig kommunizieren, mit welchen Kosten Sie hinsichtlich unseres Honorars zu rechnen haben. 

Da es sich bei uns um eine hoch spezialisierte Schwerpunktkanzlei mit entsprechender Fachkompetenz und Reputation handelt, sind wir zugegebenermaßen auch  teurer als der Durchschnitt. 

Bitte beachten Sie: Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Verfahren auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe führen.

Erstberatung

  • Bei Studienplatzklagen, Examensanfechtung Jura und Laufbahnprüfungen: Kostenfrei 
    • Bitte beachten Sie: Um eine Studienplatzklage handelt es sich nur dann, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben oder zu erhalten befürchten aus Kapazitätsgründen. Sämtliche anderen Fallkonstellationen (Härtefallantrag, Nichtberücksichtigung von erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen, fehlende Credit Points, Nichteinhaltung von Fristen, berufliche oder wissenschaftliche Gründe, Eignungsfeststellungsverfahren (z.B. TU München) sind dem Hochschulrecht zuzuordnen und daher auch bei einer Erstberatung kostenpflichtig. 
  • In allen anderen Fällen: 190,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer = 226,10 EUR), ggfs. - nach ausdrücklicher Vereinbarung - höher (Beispiel: Prüfung der grundsätzlichen Erfolgsaussichten eines Berufungszulassungsverfahrens oder einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde).

Erläuterung: Was eine Erstberatung ist:

Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, also eine Beratung in Anspruch nehmen Erstberatung ist hierbei insbesondere die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache. Dieses ist das Kernstück der anwaltlichen Beratung.

Unter den Begriff des „ersten Beratungsgesprächs“ fällt nicht nur ein persönliches Gespräch, sondern auch ein Telefongespräch oder die Beantwortung einer E-Mail-Anfrage.  Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt muss sich hierfür nicht erst sachkundig machen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Eine generelle Beantwortung konkreter Fragen allgemeiner Art oder eine Empfehlung zu einem konkreten Verhalten sind ausreichend.

Eine kostenlose Erstberatung ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird daher von uns auch nicht erbracht. Wir sind eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitende Rechtsanwaltssozietät und haben uns unser besonderes Fachwissen über Jahre theoretisch wie praktisch erarbeitet.Gerade wegen dieser dieser Kenntnisse werden wir von Rechtssuchenden aufgesucht. Diese erwarten eine verbindliche und richtige Rechtsauskunft, auf die sie sich verlassen können.


Verfahren

Die hier angegebenen Preise stellen lediglich unverbindliche Richtwerte dar. Maßgeblich ist allein die individuelle Vergütungsvereinbarung, die wir mit Ihnen schließen.

Bitte beachten Sie: Wir führen keine Verfahren zu GEZ-und BAFöG-Angelegenheiten und beraten hierzu auch nicht. 

Akademisches Berufsrecht

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

480,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

Über den folgenden link können Sie uns direkt mandatieren. Die Unterzeichnung der Mandatsunterlagen erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS). Bitte halten Sie zur Identitätsüberprüfung Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sicher, dass Sie über ein kamerafähiges smartphone verfügen. Weitere Unterlagen (Bescheide, Korrespondenz etc.) können Sie bequem direkt online hochladen - wir benötigen grundsätzlich keine Unterlagen per Post und auch keine Beglaubigungen. 

Ausländische Bildungsabschlüsse

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

480,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

Über den folgenden link können Sie uns direkt mandatieren. Die Unterzeichnung der Mandatsunterlagen erfolgt mittels qualifizierter elektronischer Signatur (qeS). Bitte halten Sie zur Identitätsüberprüfung Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sicher, dass Sie über ein kamerafähiges smartphone verfügen. Weitere Unterlagen (Bescheide, Korrespondenz etc.) können Sie bequem direkt online hochladen - wir benötigen grundsätzlich keine Unterlagen per Post und auch keine Beglaubigungen. 

Beamtenrecht

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

350,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

Abhängig vom Streitwert (anteilig) möglich.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

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Examensanfechtung Jura

Mandatskonditionen Examensanfechtung juristisches Staatsexamen

Abrechnung (Pauschale/Stundensatz)





















Weitere Kosten



Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung



Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

Phase 1: Vorprüfung

  • 250,00 EUR, je Klausur. Mindestbetrag: 1.000,00 EUR (=bis zu vier Klausuren). 


  • 250,00 EUR Pauschale für: Widerspruch/Akteneinsicht/Korrespondenz: Diese erfasst die etwaige notwendige Akteneinsicht, die immer notwendige Widerspruchseinlegung, die gesamte Kommunikation mit dem (L) JPA und die Überführung der Papier- oder Digitalakte in unser CRM/DMS System sowie die Anbindung an unsere KI-Systeme (mit eigenen Daten trainiert) wie Microsoft azure Open AI oder Microsoft Copilot Studio

Sie erhalten ein Kurzgutachten je Klausur. 


  • Optionales zusätzliches Abschlussgespräch (Teams Meeting) nach vollständiger Vorprüfung und nach Übersendung der Kurzgutachten: 300,00 EUR


Phase 2 (optional): Widerspruchsbegründungen

  • 1.200 EUR bei nur einer Klausur, ansonsten 950,00 EUR je Klausur 


  • Kostenloses optionales Abschlussgespräch (Teams Meeting) 


Phase 3 (optional): Gerichtsverfahren

Gerichtsverfahren: Stundensatz zu 420,00 EUR (minutengenau)


19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten


Nein

Bis zu 800,00 EUR (1. Staatsexamen) bzw. 1.130,00 EUR (2. Staatsexamen im Widerspruchsverfahren

Bis zu 1.140,00 EUR (1. Staatsexamen) bzw. 1.600,00 EUR (2. Staatsexamen) im Klageverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

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Hochschulrecht

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

420,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

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Privathochschulrecht und Hochschulrecht für staatliche Hochschulen

Promotionsrecht

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

480,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

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Prüfungsrecht

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

420,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel maximal 540,50 EUR in Gerichtsverfahren

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatsunterlagen

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Studienplatzklagen

  • Bachelor: Pauschalhonorar
  • Master: Pauschalhonorar
  • Medizin: Ein Verfahren: Pauschalhonorar; ab dem zweiten Verfahren: Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit Streitwertvereinbarung =540,50 EUR je Verfahren, zzgl. 10% IT-Kosten, gegebenenfalls zzgl. Einigungsgebühr und/oder Terminsgebühr  sowie ggfs. zzgl. Kosten eines sog. Hauptsacheverfahrens).

Verfassungsbeschwerden

  • Nach Vereinbarung, im Regelfall Stundensatz zu 850,00 EUR oder Pauschalhonorar ab 20.000,00  EUR (jeweils zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer).

Gutachten

  • Nach Vereinbarung, Stundensatz oder  Pauschalhonorar.

Sonstige Informationen

Rechtsschutzversicherung

  • Da unsere Honorare - mit Ausnahme der Studienplatzklagen - weit über den gesetzlichen Gebühren liegen, kommt eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung nicht in Betracht. Sie können aber selbstverständlich den etwaig übernommenen Kostenanteil Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenmindernd geltend machen; dieser liegt erfahrungsgemäß jedoch bei maximal ca. 10% unseres Honorars (Ausnahme: Studienplatzklagen).

Prozesskostenhilfe

  • Wir bitten um Verständnis, dass wir  keine Verfahren auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe führen.

Bitte beachten Sie

  • Für einen "einzelnen Brief", die Übernahme einer bereits vorgefertigen Argumentation unter unserem Briefkopf oder für die Überprüfung einer eigens erstellten Begründung stehen wir nicht bereit. Ebenso stehen wir Kolleginnen und Kollegen nicht für eine Terminsvertretung zur Verfügung.

Echte Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten

Die Bewertungen sind zu 100% authentisch. Wir geben keine Versprechungen oder Vergünstigungen für "wohlwollende" Bewertungen und haben auf diese keinerlei Einfluss. Gleichwohl stellen sie nur einen kleinen Teil unserer Tätigkeit dar - insbesondere in sensiblen Mandaten wie einem Plagiatsverfahren sehen Mandantinnen und Mandanten häufig von einer Bewertung ab. 

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