Auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Durch die zunehmende Spezialisierung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten verliert der Ortsbezug immer mehr an Bedeutung. Nicht die vermeintliche persönliche Erreichbarkeit ist entscheidend, sondern der Grad der Spezialisierung wird zum maßgeblichen Entscheidungskriterium bei der Wahl des Rechtsanwalts.

Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt an allen deutschen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten, Verwaltungsgerichtshöfen sowie beim Bundesverwaltungsgericht und führen ihre Verfahren bundesweit, gleich ob Sie aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt oder einem anderen Bundesland kommen.

Im Hochschul- und Prüfungsrecht vertreten wir nahezu ebenso viele Mandantinnen und Mandanten aus Bayern wie aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.  Wir kennen die jeweiligen Bestimmungen der Landeshochschulgesetze und die der Satzungen der Hochschulen in den verschiedenen Bundesländern.

Entfernung spielt dabei keine Rolle - wir sind bundesweit für Sie tätig und nehmen unsere Gerichtstermine immer persönlich wahr. Unsere Mandantinnen und Mandanten kommen aus nahezu allen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg sowie zunehmend aus Österreich, Luxemburg und der Schweiz.

Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung führen wir jährlich rund mehrere tausend Verfahren, so dass wir nicht nur mit den regionalen gerichtlichen Besonderheiten vertraut sind, sondern auch viele der Entscheidungsträger:innen kennen. 

Wie wir arbeiten

Zusammengerechnet können wir auf über 75 Jahre Erfahrung ausschließlich im Bildungsrecht blicken. Gerade bei größeren, umfangreichen und herausfordernden Projekten, arbeiten wir grundsätzlich im Team zusammen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung von Gutachten für oder zur Vorlage bei Ministerien, für Hochschulen und andere Bildungsinstitutionen. Der stetige Wandel der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie das Hinzutreten neuer Prüfungsformate im Wandel digitaler Transformationsprozesse, wie elektronische Präsenz- und Fernprüfungen, erfordern aus unserer Sicht eine diesen Prozessen optimal angepasste Organisationsstrukturen und -abläufe, um Probleme nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen zu lassen, zumindest aber, Probleme nachhalting zu lösen - ohne zugleich neue zu schaffen. 

Dies erreichen wir auch durch den Einsatz neuester IT. 

Es ist insoweit nicht zielgführend und risikobehaftet, uns darauf zu verlassen, was möglicherweise schon einmal in einem anderen Verfahren relevant war, woran sich dann  Jemand auch noch erinnern möge: Erstens gibt es bei uns keine oder kaum feste Sachbearbeiter:innen, zweitens wäre das auch keine verlässliche Methode und drittens würde dies auch nicht gewährleisten, dass Wissen dauerhaft hier an einem Ort konzentriert konserviert werden würde und damit Allen zur Verfügung steht.  

Daher arbeiten wir mit unserem kanzleieigenen Knowledge-Managment-System . Dieses besteht aus zwei Teilen:

  1. Einer Wissensdatenbank . Hier werden alle relevanten Entscheidungen, nach Rechtsgebieten und Schlüsselwörtern im Volltext, auch nicht veröffentlichte, erfasst und aufbereitet. Die Auswertung externer Datenbanken vollzieht sich nicht nur auf ganz klassischem Wege, sondern wird unterstützt durch bots, welche die Datenbanken systematisch durchsuchen. 
  2. Einer weiteren, KI-basierten Datenbank . Hier sind Themenfelder hinterlegt, wobei jedem Thema ein oder mehrere Datenquellen zugeordnet sind. Dies kann ein Word-Dokument, eine Power-Point-Präsentation oder auch ein Video sein. Aktuell arbeiten wir daran, die beiden Datenbanken KI-basiert zu verknüpfen, so dass automatisch weitere Themenkarten auf Grundlage der Datenbasis der Wissensdatenbank durch die KI erstellt bzw. vorschlagen werden. Hierdurch sollen Verknüpfungen erkannt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede aus vielen hunderten oder tausenden Verfahren verlässlich identifiziert und so eine mehrdimensionale Analyse ermögliocht werden. 

Insbesondere bei größeren Projekten kommt unser Kollaborationstool zum Einsatz. Insbesondere bei der Beteiligung externer Personen/Unternehmen/Hochschulen etc., definieren wir bestimmte Abschnitte bzw. Meilensteine (sog. sprints ) und innerhalb dieser einzelne Aufgaben (sog. tasks ). Die sprints und tasks sind unterschiedlichen Personen zugewiesen und werden konsekutiv kanzleiintern bearbeitet und durch unsere:n Auftraggeber:in abgenommen, die auf diese Weise nicht nur in Echtzeit sehen können, wie sich der aktuelle Projektstatus darstellt, sondern gleichsam an den unterschiedlichen Dokumenten mit uns gemeinsam in Echtzeit zusammenarbeiten können. 

Unsere Verträge und sonstige Dokumente erhalten Sie von ausschließlich digital - ein postalischer hin-und-her-Versand gehört bei uns schon seit längerer Zeit der Vergangeheit an. Selbst die zuweilen strengen Anforderungen an eine eigenhändige Unterschrift lösen wir problemlos mit einer qualifizierten elektronischen Signatur; die hierfür erforderliche Erstverifikation können Sie bei uns per Videoauthentifizierung direkt aus der Anwendung heraus ohne Medienumbrüche komfortabel vornehmen - so sparen wir Alle Zeit, Geld und Papier und schonen dabei unsere Umwelt. 

Sicherheit

Als digital arbeitende Kanzlei ist Sicherheit ein wichtiges Thema, zumal wir aus unterschiedlichen Städten zusammenarbeiten. Ihre Daten liegen bei uns auf einem eigenen Microsoft azure Server in einem Microsoft Rechenzentrum und sind georedundant gesichert (GRS). Zudem sind bei uns zur Bearbeitung nur verwaltete, unternehmensinterne geräte zugelassen, für welche darüber strenge Sicherheitsrichtlinien gelten (Conditional Access). Selbstverständlich sind auch unsere Festplatten standardmäßig verschlüsselt. Unsere E-Mail-Kommunikation ist bereits in der Standardausführung zweifach gesichert/verschlüsselt: Sowohl die Verbidung selbst ist  (TLS) als auch die Dokumente (Unified Labeling). Zusätzlich greift Data Loss Prevention (DLP). 

Die Authentitizität unserer E-Mails gewährleisten wir über S/MIME Zertifikate der Bundesdruckerei, sowohl auf Personen- als auch auf Unternehmensebene. Einen rechtssicheren elektronischen Informationsaustausch mit Behörden bilden wir auf Basis des OSCI-Standards ab, für die Kommunikation mit den Gerichten ist (bis auf ganz wenige Ausnahmen) ohnehin der sichere elekrtronische Rechtsverkehr im beA-Verfahren  inzwischen verbindlich vorgeschrieben. 

Der Datenaustausch mit Externen erfolgt im B2B -.Bereich dergestalt, dass wir hier eine Multi-Faktor-Authentifizierung verbindlich vorschreiben und der Zugriff aus als nicht vertrauenswürdig eingestuften Ländern nicht möglich ist (sog. trusted locations). 

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