Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei verfügen wir über besondere Fachkompetenz in wissenschaftsrechtlichen Verfahren. Sämtliche Berater von Teipel & Partner Rechtsanwälte sind berufserfahrene Juristen mit jahrelanger Praxiserfahrung. Wir fokussieren uns leidenschaftlich auf unsere Kernkompetenzen Prüfungsrecht, Studienplatzklage, Hochschulrecht, Promotionsrecht und Beamtenrecht, ohne unseren Anspruch aufzugeben, und beständig fortzubilden und weiterzuentwickeln. Durch unsere konsequente Spezialisierung werden wir nicht nur der hohen Erwartungshaltung unsrer anspruchsvollen Mandantschaft gerecht, sondern auch den nicht minder hohen Ansprüchen, die wir an uns selbst stellen. Unsere Erfolge bestätigen uns täglich in dem, was wir tun und wie wir dies tun.
Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei und Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).