Das Hochschulrecht ist ein sehr vielseitiges und sehr komplexes Rechtsgebiet, in welchem die landesgesetzlichen Besonderheiten exakt zu beachten sind. Eine genaue Kenntnis der unterschiedlichen Gesetzeslage in den jeweiligen Bundesländern ist daher unerlässlich, um Mandate im Hochschulrecht erfolgreich zu führen.
Das Hochschulrecht weist Parallelen zum Prüfungsrecht auf, da im Rahmen bei Prüfungsanfechtungen häufig ebenfalls die landesgesetzlichen Vorgaben des Landeshochschulgesetzes und weiterer Verordnungen auf die Einhaltung der normierten Vorgaben zu überprüfen sind. Gleichwohl wirkt das Hochschulrecht über das Prüfungsrecht hinaus, wenn beispielsweise die Zusammensetzung von Organen, Gremien oder Ausschüssen zur Diskussion steht. Ebenso sind das Auslaufen von Studiengängen, die Durchführung von Wahlen, die Mitwirkungsbefugnis oder die Stimmberechtigung von Mitgliedern, die Teilnahme an oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen (beispielsweise in der Zahnmedizin) dem ebenso dem Hochschulrecht zuzuordnen wie dies auch bei der Konzeption, der Überprüfung und dem Erlass von Ordnungen/Satzungen der Fall ist.
Wir führen Verfahren im Hochschulrecht für Privatpersonen, wir beraten, vertreten und schulen als Vertrauensanwälte zahlreicher Allgemeiner Studierendenausschüsse deren Mitglieder, Vorstände und weitere Mitglieder von Organen und Gremien staatlicher Hochschulen, z.B. von Prüfungsausschüssen, von Fachschaften und von Fachbereichsräten.
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen im Hochschulrecht an der TU München zum wiederholten Male einen Vergleich.
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte erzielen Erfolg hinsichtlich der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (Zürich/Schweiz und New York/USA) im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten.
mehr erfahrenMaster-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung Master BWL an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 gleich zweimal wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen.
mehr erfahrenMaster-Studienplatzklage/Prüfungsanfechtung: Erneut erfolgreiche Anfechtung des Eignungsverfahrens im Masterstudiengang "Management and Technology" (TUM-BWL) an der TU München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte: Nachdem Teipel & Partner Rechtsanwälte bereits im Jahr 2017 (siehe Meldung vom 11.9.2017) erfolgreich den Ablehnungsbescheide angefochten hatten, konnte dieser Erfolg im Jahr 2018 zum Wintersemester 2017/2018 wiederholt werden - Unser Mandant durfte das Eignungsgespräch wiederholen und hat nunmehr den Masterplatz an der TU München erhalten.
mehr erfahrenAls deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).
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