Den Master-Studienplatz einklagen

Zugang zum Masterstudium

Allen Studierenden stellt sich die Frage: Bachelor, und was dann? Für viele ist es glasklar, dass nach dem Bachelor der Master kommt, und zwar an ihrer Uni. Groß ist dann die Enttäuschung, wenn sie ein höfliches, aber ablehnendes Schreiben „ihrer Uni“ erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang leider abgelehnt werden musste.

Die Ausgangslage beim Masterstudium

Wie kommt es, dass es augenscheinlich zu wenige Masterstudienplätze gibt?

Das Bachelorstudium führt bereits zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Das ein- bis zweijährige Masterstudium hingegen soll zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen, den Studierenden theoretisch-analytische Fähigkeiten vermitteln und die Absolventen in die Lage versetzen, offen und kreativ den ihnen gestellten Herausforderungen zu begegnen. Die Kultusminister gingen aufgrund dieser unterschiedlichen Zielsetzungen und Inhalte ursprünglich davon aus, dass nur ein Drittel der Studierenden nach dem Bachelor weiterstudieren wird. In Wahrheit streben aber rund zwei von drei (nach anderen Quellen sogar neun von zehn) Studierenden einen höheren akademischen Abschluss als den Bachelor an, etwa, weil sie während des Studiums eine Neigung zur wissenschaftlichen Tätigkeit entwickelt haben, ihre Karrierechancen verbessern möchten oder eine Promotion anstreben, für die der Master regelmäßig Voraussetzung ist.

Die Folge ist, dass bereits rein rechnerisch nicht alle Studierenden, denen ein Bachelorabschluss nicht genügt, auch einen Masterstudiengang absolvieren können. Die Zulassung zu einem Masterstudium hängt daher von zwei Voraussetzungen ab: Wer ein Masterstudium anstrebt, muss erstens die hierfür erforderlichen Qualifikationen vorweisen können, also die sogenannten Zugangsvoraussetzungen erfüllen, und zweitens, falls es mehr geeignete Bewerber als freie Plätze gibt, sich auch noch gegen die Konkurrenz durchsetzen.

Zugangsvoraussetzungen

Nach der Vorstellung der Gesetzgeber soll durch den Masterabschluss im Interesse der internationalen Reputation und der Akzeptanz durch den Arbeitsmarkt ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau der Absolventen gewährleistet werden.

Schon aus diesen Gründen müssen die Hochschulen nicht allen Studierenden, welche die Bachelorprüfung bestanden haben, einen Zugang zu einem Masterstudiengang bieten. Und sie sind - je nach Bundesland in unterschiedlichem Maße - aufgrund der Landeshochschulgesetze ermächtigt, den Zugang zum Masterstudium von besonderen, weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen. Gerechtfertigt wird dies zusätzlich damit, dass auf diese Weise Studierende, welche die besonderen wissenschaftlichen Anforderungen eines Masterstudienganges nicht erfüllen, davor bewahrt werden sollen, erst im Laufe des Studiums zu scheitern und bis dahin ihre eigenen sowie die Ressourcen des Studiengangs zu verschwenden.

Infolgedessen verlangen die Hochschulen regelmäßig eine besondere Qualität des Bachelorabschlusses (Schnitte von 1,5 sind keine Seltenheit), aber gegebenenfalls auch z.B. spezielle Sprachkenntnisse, eine bestimmte Anzahl ECTS Punkte aus bestimmten Studienleistungen oder es werden Eignungstests oder Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt, Motivationsschreiben verlangt oder der Zugang wird von der Vorlage von Praktikumsnachweisen oder von Bescheinigungen über Berufserfahrungen abhängig gemacht. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, droht bereits aus diesem Grund eine Ablehnung des Antrages auf Zulassung zum Masterstudium.

Fehlende Kapazität

Aber auch wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann nicht absolut sicher sein, zum Masterstudium zugelassen zu werden. Studierende, die einen Masterstudiengang anstreben, müssen vielmehr auch damit rechnen, dass sie mit mehreren anderen Studierenden, die ebenfalls die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um einen der Studienplätze konkurrieren werden. Zwar gehen einige Universitäten bei der Planung ihrer Kapazitäten davon aus, dass etwa 50 % der zugelassenen Erstsemester auch einen Masterstudiengang absolvieren werden und weil ca. 20 % der Studierenden den Bachelorabschluss nicht erreichen, führt das dazu, dass rechnerisch auch knapp zwei Drittel der Absolventen einen Masterstudienplatz erhalten könnten. Aber erstens rechnen längst nicht alle Universitäten so und zweitens konkurrieren an besonders beliebten Universitäten die Absolventen zusätzlich mit Studierenden von anderen Hochschulen.

Was man überlegen sollte / Wie man sich vorbereiten kann / Mögliche Strategien

Dennoch können Studierende ihren Studienwunsch oft realisieren. Der Aufwand hierfür ist zwar nicht zu unterschätzen, aber es gibt weniges, für das es lohnender ist, sich einzusetzen, als für die eigene Ausbildung.

Aus den genannten Gründen ist es zunächst höchst empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig zu orientieren und für sich zu klären, welche Masterstudiengänge in Betracht kommen und welche Zugangsvoraussetzungen hierfür gelten. Und es lohnt sich auf jeden Fall, sich dabei nicht nur auf die Wunschuni zu konzentrieren, sondern auch die Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsquoten an anderen Universitäten in den Blick zu nehmen und sich dort zu bewerben.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Qualität der Bewerbung. Viel hilft viel, das stimmt in diesem Zusammenhang, aber besser kann mehr helfen: Viele Hochschulen verlangen Motivationsschreiben, Empfehlungen, Nachweise von Berufserfahrungen etc., die entsprechend aufbereitet und präsentiert werden sollten. Auch aus diesem Grund gilt, dass man sich so früh wie möglich darüber informieren sollte, welche Unterlagen für die Bewerbung an der jeweiligen Hochschule relevant sein können, diese zu verschaffen und bereitzulegen. Schließlich schütteln die Wenigsten bei Zeitdruck mal so eben gelungene Motivationsschreiben aus dem Ärmel und auf den letzten Drücker beglaubigte Kopien verschaffen zu müssen, ist auch nicht jedermanns Sache.

Weil der Bachelor bereits berufsqualifizierend ist, kann es auch durchaus sinnvoll sein, davon Gebrauch zu machen und zunächst erste Berufserfahrungen zu sammeln, um möglicherweise das erste eigene Geld zu verdienen und sich erst später um einen Masterstudienplatz zu bewerben. Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen das Masterstudium zur Weiterbildung absolviert werden soll oder Wartesemester berücksichtigt werden.

Die Masterplatzklage

Auch wenn Studierende dies alles berücksichtigen, kann es sein, dass ihre Anträge nicht erfolgreich sind. Dann stellt sich die Frage, ob sie sich gegen die ablehnenden Entscheidungen - erfolgreich, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme gerichtlichen Rechtsschutzes - wehren und so doch noch den gewünschten Masterstudienplatz erlangen können.

Insoweit ist zunächst zu unterscheiden, ob die Ablehnung aufgrund der Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen erfolgte oder deshalb, weil die Kapazität erschöpft ist.

Geht es um die Zugangsvoraussetzungen, wird zunächst zu prüfen sein, ob die Hochschule die Zugangsvoraussetzungen rechtmäßig normiert hat. In diesem Rahmen stellt sich nicht nur die Frage, ob die entsprechende Satzung von dem zuständigen Gremium in dem richtigen Verfahren erlassen wurde, sondern auch, ob die Kriterien fehlerfrei ausgewählt und ausgestaltet wurden. Regelungen, aufgrund derer beispielsweise nur Absolventen des Bachelorstudiums an derselben Hochschule zum Masterstudiengang zugelassen werden, haben die Gerichte bereits für unzulässig erklärt.

Erfolgte hingegen die Ablehnung aufgrund der Kapazitätserschöpfung, ergeben sich ganz andere Gründe dafür, dass die Ablehnung rechtswidrig sein könnte. Denn die Hochschulen berechnen und bestimmen selber, wie viele Studienplätze sie für die jeweiligen Masterstudiengänge einrichten. Bereits diese Berechnung kann fehlerhaft erfolgt sein. Ist dies der Fall, müssen gegebenenfalls zusätzliche Studienplätze eingerichtet werden.

Wenn dennoch mehr Studierende die Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang erfüllen, als die jeweilige Hochschule Plätze hierfür eingerichtet hat oder einrichten musste, muss ja noch eine Auswahl durchgeführt werden. Auch die für dieses Auswahlverfahren heranzuziehenden Kriterien legen die Hochschulen selber fest. Insoweit ist zwar anerkannt, dass der aus dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss folgenden Qualifikation - in der Regel ist dies der Bachelorabschluss - maßgeblicher Einfluss zukommen muss. Allerdings werden hier auch andere Kriterien - zum Teil zusätzlich - herangezogen, z.B. Wartezeiten oder die Ergebnisse aus Eignungsfeststellungsverfahren. Auch bei der Gestaltung dieser Auswahlverfahren ist den Hochschulen nicht alles erlaubt.

Und selbst dann, wenn die Kapazität richtig berechnet wurde, die Prüfungsordnung in rechtmäßiger Weise die Zugangsvoraussetzungen bestimmt und gegebenenfalls anzuwendende Auswahlkriterien zulässig geregelt wurden, ist es möglich, dass es bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens selbst zu Fehlern kommt, etwa, weil eingereichte Unterlagen nicht oder nicht vollständig geprüft oder anerkannt werden, es zu Verwechslungen kommt oder dergleichen.

Es kann sich für Studierende daher durchaus lohnen, die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des Antrages auf Zulassung zum Masterstudiengang zu hinterfragen und, wenn rechtlich relevante Fehler gemacht wurden, die Ablehnung mit Rechtsmitteln anzugreifen. Geachtet werden muss allerdings darauf, dass manche Entscheidungen nur innerhalb bestimmter Fristen (in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe) angegriffen oder manche Anträge nur bis zu bestimmten Stichtagen gestellt werden können. Daher sollten die Betroffenen sich im Zweifel möglichst frühzeitig um fachkundige Hilfe beziehungsweise anwaltlichen Rat bemühen.

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