Promotionsrecht und Plagiat

Promotionsrecht

„Welche Rechte habe ich eigentlich gegenüber Hochschule und Doktorvater, wenn ich eine Dissertation verfasse?“ Diese Frage mag sich der eine oder andere Promovend im Laufe dieses ganz besonderen Ausbildungsabschnitts schon einmal mehr oder weniger bang gestellt haben. Denn wenn erst einmal Monate an Zeit und Nerven investiert sind, wird jede noch so kleine Störung des Promotionsvorhabens sehr schnell schon einmal als existentielle Bedrohung empfunden. Und auch wenn die meisten Doktorarbeiten ganz ohne Rechtsstreit eingereicht, begutachtet und einem erfolgreichen Abschluss zugeführt werden, so kommt es in Einzelfällen doch zum Worst Case und zum Streit mit dem Doktorvater oder der Hochschule über Details der Arbeit oder das Procedere. 


Im Promotionsrecht sind wir beispielsweise in den folgenden Konstellationen tätig:


  • Beratung bezüglich der notwendigen Voraussetzungen wie Abschlussnoten, Seminarscheine, örtliche Studienzeiten und Fremdsprachkenntnisse für ein erfolgreiches Promotionsvorhaben gemäß geltenden Rechtsquellen.
  • Unterstützung bei der rechtlichen Auseinandersetzung um Dispens von bestimmten Promotionsvoraussetzungen.
  • Klärung der rechtlichen Beziehung zwischen Doktorand und Doktorvater sowie zwischen Doktorand und Fakultät bzw. Hochschule.
  • Aufklärung über die Unterschiede zwischen dem Doktorandenverhältnis und dem Promovendenverhältnis.
  • Prüfung des einklagbaren Anspruchs auf Betreuung einer Doktorarbeit und der zugehörigen Voraussetzungen.
  • Beratung zu den Rechtsfolgen einer Zusage eines Hochschullehrers, eine Doktorarbeit zu betreuen.
  • Unterstützung in Fragen der Verpflichtungen von Doktorvater und Doktormutter bei der Themenwahl und Ausarbeitung sowie zur Frage der Eignung von Themen.
  • Klärung der Verpflichtung eines Doktoranden zur Beendigung der Dissertation.
  • Beratung zu den Bedingungen, unter denen sich Doktorvater und Doktormutter von einem Promotionsvorhaben zurückziehen können.
  • Bewertung von Gesprächen mit dem Doktorvater im Hinblick auf rechtverbindliche Absprachen.
  • Prüfung des Anspruchs auf Annahme einer abgeschlossenen Doktorarbeit.
  • Klärung der Rechte eines betreuenden Hochschullehrers hinsichtlich Änderungswünschen an der Arbeit.
  • Beratung zu den rechtlichen Konsequenzen nach Einreichung einer Doktorarbeit.
  • Unterstützung bei den Rechten des Doktoranden während der Begutachtung, Auswahl der Gutachter und möglichen Einsprüchen gegen Leistungsbewertungen.
  • Überwachung des Begutachtungszeitraums und Beratung zu möglichen Konsequenzen bei Überschreitungen.
  • Klärung der Rechte des Doktoranden während der mündlichen Prüfung.

Natürlich sind die vorstehend dargestellten Fragestellungen und Streitpunkte wenn irgend möglich im friedlichen Konsens mit der Hochschule einer Klärung zuzuführen. Doch manchmal gelingt dies nicht und dann kann guter Rat teuer sein, um das Promotionsvorhaben auch gegen den Widerstand der Hochschule streitig durchzusetzen. Teipel und Partner stehen an Ihrer Seite, um in der Mediation mit der Hochschule zunächst die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung zu eruieren. Doch falls dies nötig sein sollte, erstreiten wir Ihnen auch Ihr gutes Recht.

Plagiat
Plagiat

Plagiat

Doch manchmal kommt es auch erst Jahre nach der Doktorprüfung erstmals zum Streit, weil die Arbeit, meist veranlasst durch Plagiatsjäger oder missgünstige Dritte, noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden soll. Bei der Frage, wie in wissenschaftlichen Texten mit Quellen zu arbeiten ist und vor allem wie eine korrekte Zitierweise auszusehen hat, handelt es sich um klassische Problemstellungen des Prüfungsrechts. Oftmals bilden sie den Ausgangspunkt eines erst viele Jahre später, dann jedoch umso erbitterter geführten Rechtsstreits zwischen dem Verfasser einer Arbeit und derjenigen Bildungsinstitution, bei der er sie seinerzeit eingereicht hat. Unsicherheit besteht freilich auf beiden Seiten, denn bundesweit allgemeinverbindliche Regeln über die richtige Zitierweise existieren nicht und auch unter den Lehrenden und Prüfenden besteht keinesfalls ein Konsens, was noch erlaubt ist und was nicht mehr. Guter Rechtsrat tut dann Not.

Anwälte von Teipel & Partner wissen aus Erfahrung, dass der Grat zwischen Recht und Unrecht sehr schmal sein kann. In nicht wenigen Fällen kommt es zur Einstufung einer Arbeit als Plagiat, obwohl der Verfasser des Textes sich keines Unrechts bewusst war und angesichts der gegen ihn erhobenen Vorwürfe aus allen Wolken fällt. Und mit den möglichen Konsequenzen eines Plagiates ist nicht zu spaßen:

  • Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz

und/oder 


  • bei der Einreichung der Arbeit abgegebene und nunmehr als unwahr eingeordnete Erklärungen über die Eigenständigkeit der Anfertigung, die fehlende Inanspruchnahme der Hilfe Dritter und die Vollständigkeit der getätigten Quellenangaben

können schlimmstenfalls


  • die Exmatrikulation zur Folge haben
  • mit dem Entzug eines bereits gewährten akademischen Titels bestraft werden 
  • weitergehende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen

Der in einer solchen Situation zu Rate gezogene Rechtsanwalt bedarf erheblichen Fingerspitzengefühls, um in der Mediation mit den Hochschulbehörden das Optimum für seinen Mandanten herauszuholen. Denn eines ist gewiss: Sobald die Hochschule sich erst einmal zu der Auffassung entschieden hat, dass plagiiert worden sei, ist mit der gerichtlichen Anfechtung dieser Gesinnung oftmals wenig geholfen. Denn selbst wenn es gelingt, den Plagiatsvorwurf vor Gericht zu entkräften, so neigen die Hochschulen in solchen Konstellationen doch zu einer Neubewertung der Arbeit mit der Note „mangelhaft.“ Und der ihnen bei der Benotung zustehende Bewertungsspielraum ist nur begrenzt justiziabel. Die Gerichte dürfen ihn im Prinzip nur auf evidente Willkür oder offensichtlich sachwidrige Erwägungen hin kontrollieren. Der prüfungsrechtlich spezialisierte Rechtsanwalt sucht daher früh den Dialog mit der Hochschule, um zu deeskalieren und in eine sachliche Diskussion der einzelnen Beanstandungen einzutreten. Teipel & Partner wissen, wie dies zu bewerkstelligen ist.

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480,00 EUR

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19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

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Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

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