Prüfungen sind fester Bestandteil unseres Lebens: Ob schulische Prüfungen einschließlich des Abiturs, studienbegleitende universitäre Prüfungen, Diplom-, Bachelor- und Masterprüfungen, die medizinischen und juristischen Staatsexaminia oder künstlerische Prüfungen: es gibt kaum einen Bereich unserer Ausbildung und beruflichen Werdegangs, in dem wir nicht fortlaufend mit Prüfungen konfrontiert wären. Die Bedeutung der Prüfungen reicht dabei nahezu immer weit über das eigentliche Prüfungsergebnis hinaus: so vermittelt im Regelfall nur das bestandene Abitur die universitäre Hochschulzugangsberechtigung; nicht selten stellen die Prüfungsergebnisse objektive oder subjektive Berufszulassungsschranken dar und entscheiden damit darüber, ob der gewünschte Beruf tatsächlich ausgeübt werden darf. Prüfungen markieren damit wichtige Weichenstellungen nicht nur im Beruf und haben oft Konsequenzen für das ganze weitere Leben.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Prüfungsergebnisse rechtmäßig ermittelt werden, d.h. fehlerfrei unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften und unter Beachtung der allgemeinen und besonderen prüfungsrechtlichen Grundsätze zustande kommen.
Gleichwohl sind Prüfungen fehleranfällig: Sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten worden? Zulässiges Prüfungsverfahren, Prüfungsdauer, Zwei-Prüfer-Prinzip, zulässiger Prüfungsstoff, Nichtlösbarkeit von Prüfungsaufgaben, multiple-choice und multiple-select Verfahren, bonus-malus Punkteregelungen und störende äußere Einflüsse sind nur ein paar Aspekte, anhand derer in der Praxis die Rechtmäßigkeit von Prüfungen beurteilt wird.
Das Prüfungsrecht und mit ihm die Prüfungsanfechtung hat in den vergangenen Jahren stetig zunehmend an Bedeutung gewonnen; dementsprechend vielfältig stellt sich auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zum Prüfungsrecht dar, durch welche das Prüfungsrecht ganz maßgeblich geprägt ist. Daher handelt es sich beim Prüfungsrecht um eine echte Spezialmaterie, die nicht mit einem flüchtigen “Blick in das Gesetz” oder eine Kommentierung serös zu handhaben ist.
Als bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei wissen wir, worauf es im Prüfungsrecht wirklich ankommt. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weisen eine jahrelange Berufserfahrung auf; mit Herrn Rechtsanwalt Christian Teipel und Herrn Rechtsanwalt Dr. Küttner haben bereits zwei Rechtsanwälte unserer Sozietät Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - und zwar erfolgreich - geführt. Unsere Verfahren führen wir tatsächlich deutschlandweit; es ist im Prüfungsrecht daher nicht relevant, ob Sie aus Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Stuttgart, München oder anderenorts kommen oder dort studieren.
Erfolgreiche Klage im Prüfungsrecht gegen endgültiges Nichtbestehen gegen die Technische Hochschule Aschaffenburg vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.
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mehr erfahrenAls deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).
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