Das Studium – für Viele die schönste Zeit ihres Lebens. Leider folgt der anfänglichen Euphorie nicht selten die Ernüchterung: Es gibt in Deutschland für fast alle Studiengänge deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber, als Plätze vorhanden sein sollen. Für ein Medizinstudium benötigt man aktuell leider einen Abischnitt von 1,1 oder besser. In anderen Studiengängen wie Psychologie, Zahnmedizin, Lehramt, Soziale Arbeit und vielen weiteren Studiengängen sieht es leider nicht viel besser aus.
Ungerecht? Ja! Schließlich berechtigt das Abitur zum Studium. Und der sog. Nc ist nicht etwa gesetzlich festgelegt oder gar vorgeschrieben. Er ist ganz schlicht das Ergebnis von Angebot und Nachfrage.
Die Lösung: Studienklagen. Hiermit weisen wir den Hochschulen nach, dass diese ihre Aufnahmekapazität falsch berechnet haben und dass es weitere Studienplätze geben muss, das Angebot also in Wahrheit höher ist. Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom Nc und gilt für alle Studiengänge an sämtlichen staatlichen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen).
Jährlich machen mehrere hundert Abiturientinnen und Abiturienten von dieser Möglichkeit Gebrauch und sichern sich auf diese Weise den ihnen grundsätzlich zustehenden Studienplatz.
Als Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse (AStA) von Universitäten und Fachhochschulen kennen wir die Probleme und wissen, „wo der Schuh drückt“. Niemand muss sich mit dem „Nc-Argument“ auf mehrere Jahre Wartezeit (derzeit sieben Jahre in der Medizin, unabhängig von der Abiturnote) vertrösten lassen.
"Teipel & Partner: Bislang rund 90% (exakt:89,47%) der Studienplatzklagen in nichtmedizinischen Studiengängen (Bachelor und Master) im Wintersemester 2019/2020 erfolgreich abgeschlossen!
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass wir bislang (Stand: 21.12.2019) unglaubliche 89,47% unserer Studienplatzklagen in nichtmedizinischen Studiengängen zum Wintersemester 2019/2020 erfolgreich abgeschlossen haben. Es sind hierbei keine KEINE Losverfahren oder Verlosungsvergleiche beinhaltet – sämtliche unserer Mandantinnen und Mandanten haben in dem angegebenen Umfang den Studienplatz endgültig und sicher erhalten.
Erfolgreich waren wir z.B. an den folgenden Hochschulen und Universitäten:
- Gothe-Universität Frankfurt
- Universität Hildesheim
- Hochschule Rhein Main
- Universität Duisburg Essen
- Bergische Universität Wuppertal (mehrere Studiengänge)
- Universität Passau
- LMU München (mehrere Studiengänge)
- Universität Hamburg
- Leuphana Universität (mehrere Studiengänge)
- Universität Siegen
- Hochschule Düsseldorf
Sämtliche Entscheidungen sind rechtskräftig und damit endgültig. Die Verfahren in den verbliebenen 10,53% laufen derzeit noch.
Wir gratulieren allen unseren Mandantinnen und Mandanten zum erhaltenen Studienplatz und wünschen ihnen viel Erfolg im Studium!
Mit Studienklagen zum Studienplatz der Wahl - unabhängig von nc und Wartezeit!
Unsere Leistungen umfassen:
Für Medizin und Zahnmedizin: Die Studienplatzklage Medizin mit Bewerbungsoptimierung.
Wir bieten Ihnen:
Den Master Studienplatz einklagen. Mit der Masterplatzklage kommen Sie zu Ihrem Studienplatz im Master:
Wir erarbeiten:
Für alle Quereinsteiger-Medizinin und Zahnmedizin aus dem Ausland: Rechtzeitig die Rückkehr planen.
Wir beraten zu:
7 weitere Studienplätze Medizin im 1. Fachsemester an einer Universität in Ostdeutschland zum Wintersemester 2019/2020 - Mandant von Teipel & Partner erhält Zulassung
mehr erfahrenMittels einer durch Teipel & Partner Rechtsanwälte geführten Studienplatzklage für den Studiengang Humanmedizin konnten wir unserer Mandantschaft den gewünschten Vollstudienplatz an der Universität Göttingen zum Wintersemester 2019/2020 im zweiten Fachsemester verschaffen (Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig).
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu folgendem gerichtlichen Vergleichsvorschlag: 8 weitere Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester zum Sommersemester 2019 an einer Universität in Süddeutschland.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu folgendem gerichtlichen Vergleichsvorschlag: 12 weitere Studienplätzen Medizin im 5. Fachsemester zum Sommersemester 2019 an einer Universität in NRW.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 2 weiteren Studienplätzen Medizin im 1. Fachsemester zum Wintersemester 2018/2019 an einer Universität in Sachsen-Anhalt.
mehr erfahrenDurch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es zu 9 weiteren Studienplätzen Medizin im 2. Fachsemester zum Sommersemester an einer Universität.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Psychologie Master durch Teipel & Partner an der Universität Wuppertal zum Wintersemester 2018/2019.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage im Masterstudiengang Master of science Economics Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre (VWL) gegen die Universität Hamburg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Zulassungsvergleich) durch Teipel & Partner Rechtsanwälte.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage Wirtschaftspsychologie durch Teipel & Partner zum Wintersemester 2018/2019, Hochschule Bielefeld
mehr erfahrenErfolgreiche Anfechtung des Eignungsfeststellungsverfahrens im Masterstudiengang BWL gegen die Hochschule München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof München durch Teipel & Partner Rechtsanwälte.
mehr erfahrenErfolgreiche Studienplatzklage von Teipel & Partner im Studiengang Business of Administration (Bachelor of Arts) zum Wintersemester 2018/2019, Frankfurt University of Applied Sciences
mehr erfahrenTeipel & Partner Rechtsanwälte erzielen im Hochschulrecht an der TU München zum wiederholten Male einen Vergleich.
mehr erfahrenTel.: 0700 | 4 44 44 762
Fax: 0700 | 4 44 44 764
E-Mail: info@teipel-partner.com
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Als deutschlandweit tätige Schwerpunktkanzlei und Vertrauensanwälte mehrerer Allgemeiner Studierendenausschüsse sind wir auf unseren Kompetenzfeldern des Bildungs- und Wissenschaftsrechts tätig, wie dem Prüfungsrecht, dem Hochschulrecht, dem Promotionsrecht, dem Privathochschulrecht, dem Beamtenrecht und dem Hochschulzulassungsrecht (Studienplatzklagen).