Ein häufiges Streitthema ist eine sog. Erstberatung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass diese kostenpflichtig ist, allerdings einen Betrag bei Verbrauchern von 190,00 EUR (zzgl. USt.) grundsätzlich nicht übersteigen darf (ggfs. zzgl. einer Pauschale für Post und Telekommunikation).
Gelegentlich geht es nur um kurze Auskünfte, manchmal fällt eine Erstberatung aber auch umfangreicher und ausführlicher aus. Grundsätzlich aber gilt, dass die Erstberatung gerade dem Zweck dienen soll, eine erste Fallanalyse vorzunehmen und Chancen und Risiken – soweit dies anhand der vorliegenden Informationen möglich ist – darzustellen. Eine Erstberatung dient nicht dazu, den Rechtsuchenden detailliert zu darzulegen, was diese exakt tun können oder sollten, um damit faktisch das Verfahren selbständig zu führen. Insoweit dient eine Erstberatung auch der Mandatsvorbereitung und ist auf eine Mandatsbegründung ausgerichtet. Daher entsteht die Kostenpflicht auch dann, wenn der anwaltliche Rat beispielsweise dergestalt ausfällt, von einem Verfahren abzusehen, da die Angelegenheit keine Aussicht auf Erfolg aufweist. Entscheidend ist daher die Arbeitszeit, welche die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt investiert und nicht, ob die Aussagen als hilfreich empfunden wurden oder ob es tatsächlich zu einer Mandatsbegründung kommt.
Gleichwohl
kommt es in der Praxis gar nicht selten vor, dass das Mittel der Wahl
in der Hilfe zur Selbsthilfe liegt und eine kostenintensive
anwaltliche Vertretung zumindest gegenwärtig keinen unmittelbaren
Vorteil darstellt. Auch dies sollte aus Anwaltssicht ehrlich
angesprochen werden – wenn konkrete Handlungsempfehlungen
ausreichen (könnten), sollte dies auch entsprechend kommuniziert
werden.
Auch bei Erstberatungen lassen sich nicht alle Fallgruppen erfassen. Um dennoch einfache Lösungen anzubieten, unterscheiden wir zwei Gruppen von Erstberatungen:
Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir darauf hinweisen, dass eine etwaige Vorbefassung (z.B. mit Unterlagen, die Sie uns vorab haben zukommen lassen) Teil der Bearbeitungszeit ist.
Im Falle einer Mandatierung werden die Kosten der Erstberatung auf das Mandat angerechnet.
Rechtsuchende, die eine Erstberatung wünschen, mögen daher bitte in E-Mails, telefonisch oder per Telefax Ihre Kontaktdaten angeben, damit die Rechnung für die Erstberatung zugestellt werden kann.