Geld ist ein wichtiges Thema, daher sollen die Kosten an dieser Stelle auch nicht verschwiegen, sondern ganz offen dargestellt werden.
Die Mandate einer Prüfungsanfechtung sind äußerst anspruchsvolle, schwierige Verfahren, die nur von ganz wenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten seriös zum Erfolg geführt werden können. Es benötigt eine jahrelange Beschäftigung und Erfahrung mit diesem ganz speziellen Rechtsgebiet – zu vielfältig sind die gesetzlichen Regelungen, zu umfangreich die – mitunter nicht veröffentlichten – verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
Die Gesamtkosten einer Prüfungsanfechtung setzen sich grundsätzlich aus zwei Komponenten zusammen:
Den Gerichts- bzw. Verfahrenskosten (in der Regel bis ca. 500,00 EUR).
Dem Anwaltshonorar.
Das sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht dabei vor, dass das Anwaltshonorar sich grundsätzlich an dem sog. Streitwert orientiert. Dies stellt im Grunde genommen jedoch nichts Anderes dar als einen gesetzliche Mindestlohn für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, da dieser betrag in den gerichtlichen Verfahren gar nicht unterschritten werden darf.
Grundsätzlich gilt: Je spezialisierter die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt, desto unabhängiger arbeitet diese(r) von diesen gesetzlichen Grundwertungen. Im Regelfall treffen Experten ihres Fachgebietes sog. Vergütungsvereinbarungen, beispielsweise in Gestalt eines Stundensatzes oder eines Pauschalhonorars.
Wir bearbeiten unsere Mandate ausschließlich auf Grundlage eines Stundensatzes oder einer Pauschalhonorarvereinbarung.
Bei
einer Vereinbarung eines Stundensatzes gelten folgende Stundensätze, bei denen zugleich ein Mindesthonorar von zehn Stunden vereinbart wird. Die Abrechnung erfolgt hierbei ab der ersten Minute anhand einer elektronischen Zeiterfassung minutengenau.
Außergerichtlichen Verfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren erster Instanz: 500,00 EUR (zzgl. USt.).
Erstmalige Mandatierung im Rahmen eines Berufungszulassungs- oder Berufungsverfahrens: 650,00 EUR (zzgl. USt.).
Erstmalige Mandatierung im Rahmen eines Revisionsnichtzulassungsbeschwerde- bzw. Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht: 800,00 EUR (zzgl. USt.).
Erstmalige Mandatierung in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht: 1.000,00 EUR (zzgl. USt.).
Bei fortlaufender Mandatierung über mehrere Instanzen gilt immer der Stundensatz fort, welcher für die entsprechende Instanz bei Mandatsbeginn zu Grunde gelegt wurde.
Eine Pauschalhonorarvereinbarung weist den großen und unbestreitbaren Vorteil auf, dass eine Kostensicherheit und Kostentransparenz für beide Seiten besteht.
Die
konkrete Höhe des Pauschalhonorars erfolgt immer
einzelfallbezogen und individuell. Trotz der großen Vorteile eines Pauschalhonorars ist der zu prognostizierende Umfang nur in wenigen Fällen hinreichend verlässlich abzuschätzen. Wir bieten unseren Mandantinnen und Mandanten eine modulare Gestaltung an: Die vorstehenden Angaben sind Richtwerte. Ein umfangreiches Verfahren kann daher den Abschluss eines Pauschalhonorars zu höheren Konditionen erforderlich werden lassen.