17. März 2024Privathochschulrecht

Abwehr einer Klage gegen eine private Hochschule - Vorwurf der Täuschungshandlung

Erfolglose Klage gegen eine private Hochschule

Was war passiert?

Im Rahmen einer Masterthesis wurde einem Studierenden vorgeworfen, nicht ordnungsgemäß zitiert zu haben in dies gleich mehrfach. Konkret ging es um die unterlassene optische Hervorhebung von direkten Zitaten und einer Quellenangabe mit "vgl." am Ende längere Absätze. Gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses legte der Studierende Widerspruch ein und trug u.a. vor, dass er paraphrasiert habe und stets die von ihm verwendeten Quellen zitiert habe. Teipel.law sahen die Argumente des Studierenden als substanzlos an und empfahlen dem Prüfungsausschuss an dem Vorwurf festzuhalten. Gegen die Entscheidung wurde Klage erhoben.

Nächster juristischer Schlagabtausch vor dem Landgericht 

Der Studierende akzeptierte die Entscheidung der privaten Hochschule nicht und zog vor das Landgericht. 

Federführend in dem Verfahren war Rechtsanwalt Christian Reckling, der sämtliche Fußnoten des Klägers in seiner Masterthesis analysierte und vortrug, dass sowohl in qualitatitiver als auch in quantitativer Hinsicht ein Täuschungsvorwurf vorliegt, da mehrfach nicht ordnungsgemäß zitiert worden war. 

Nach dem umfangreichen Austausch von Schriftsätzen folgte das Landgericht der Rechtsauffassung von Rechtsanwalt Christian Reckling und wies die Klage des Studierenden ab. Der Täuschungsvorwurf wurde bestätigt.

Praxistipp

Das wissenschaftliche Zitieren stellt Studierende vor Herausforderungen und sollte insbesondere bei Abschlussarbeiten mit gebotener Sorgfalt beachtet werden. 

Gerade die wortwörtliche Zitierung wird von Studierenden oft unterschätzt, ebenso die indirekte Wiedergabe von Zitaten. Wann muss wie eine optische Hervorhebung erfolgen und wann kann mit "vgl." zitiert werden. 

Wer die allgemein-gültigen Regeln der Zitierweise missachtet, gerät schnell ins falsche Fahrwasser und wird sich dem Vorwurf des Täuschungsvorwurfes ausgesetzt sehen. 

Es gibt aber auch unberechtigte Vorwürfe einer Täuschungshandlung, die abgewehrt werden sollten.

Teipel.law berät in beiden Fallkonstellationen. 

Buchen Sie eine Erstberatung und wir helfen Ihnen professionell und mit der erforderlichen Expertise weiter. 




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