Hochschulrecht

Das Hochschulrecht ist ein sehr vielseitiges und sehr komplexes Rechtsgebiet, in welchem die landesgesetzlichen Besonderheiten exakt zu beachten sind. Es umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten, die sowohl die Organisation und Verwaltung der Hochschule als auch die Rechte und Pflichten der Studierenden betreffen. Um eine rechtskonforme Bildungsumgebung zu schaffen, gibt es bestimmte Aspekte, die Hochschulen besonders beachten müssen.

Rechtliche Grundlagen der Hochschulen in Deutschland

Das Hochschulrecht ist ein spezieller Bereich des Verwaltungsrechts, der sich mit der Organisation und dem Betrieb von Hochschulen befasst. Das Hochschulrecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern unterliegt der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Länder haben eigene Hochschulgesetze erlassen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen in ihrem jeweiligen Gebiet festlegen. Allerdings gibt es auch einige bundesrechtliche Vorschriften, die für alle Hochschulen gelten, wie z. B. das Grundgesetz, das Wissenschaftsfreiheitsgesetz oder das Hochschulrahmengesetz. Das Hochschulrecht umfasst verschiedene Aspekte des Hochschullebens, die für die Erfüllung der Aufgaben von Lehre, Forschung und gesellschaftlichem Engagement relevant sind, wie z. B.:

Verwaltung von Forschung und geistigem Eigentum

Hochschulen sind wichtige Akteure in der wissenschaftlichen Forschung und der Entwicklung von Innovationen. Das Hochschulrecht regelt, wie Hochschulen ihre Forschungsaktivitäten organisieren und verwalten, sowie die Rechte und Pflichten der Hochschulangehörigen im Hinblick auf das geistige Eigentum, das aus ihrer Forschung entsteht. Dazu gehören Patente, Urheberrechte, Marken und andere Formen des Schutzes geistiger Leistungen. Das Hochschulrecht bestimmt auch, wie Hochschulen mit externen Partnern, wie z. B. Unternehmen, Stiftungen oder anderen Forschungseinrichtungen, zusammenarbeiten und welche Bedingungen für die Übertragung oder Lizenzierung von Forschungsergebnissen gelten. Das Hochschulrecht berücksichtigt dabei sowohl die Interessen der Hochschulen und der Forscherinnen und Forscher als auch die öffentlichen Interessen an der Förderung und Verbreitung von Wissen und Innovationen.

Finanzierung und Haushalt von Hochschulen

Die Finanzierung und der Haushalt von Hochschulen sind wesentliche Faktoren für ihre Autonomie und Qualität. Das Hochschulrecht legt fest, wie Hochschulen ihre finanziellen Ressourcen erhalten und verwenden, einschließlich staatlicher Zuschüsse, Studiengebühren, Spenden, Drittmitteln und anderen Einnahmequellen. Es bestimmt auch die Rechenschaftspflicht und die Transparenz der Hochschulen in Bezug auf ihre Finanzen. Das Hochschulrecht regelt zudem, wie Hochschulen ihre Haushaltspläne erstellen und umsetzen, welche Kontroll- und Prüfmechanismen bestehen und wie sie mit finanziellen Schwierigkeiten oder Risiken umgehen. Das Hochschulrecht gewährt den Hochschulen einen gewissen Spielraum bei der Verwaltung ihrer Finanzen, verlangt aber auch, dass sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit beachten.

Lösung von Streitigkeiten und Beschwerden an Hochschulen

An Hochschulen können verschiedene Arten von Streitigkeiten und Beschwerden auftreten, die die Rechte und Interessen der Hochschulangehörigen betreffen. Das Hochschulrecht bietet einen rechtlichen Rahmen für die Prävention und Beilegung solcher Konflikte, sowohl intern als auch extern. Dies kann die Anwendung von Disziplinar-, Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren, die Einhaltung von Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsvorschriften oder die Einlegung von Rechtsmitteln vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden umfassen. Das Hochschulrecht schafft auch Möglichkeiten für die Beteiligung und Mitbestimmung der Hochschulangehörigen an der Gestaltung und Überwachung der Hochschulpolitik und -praxis. Das Hochschulrecht orientiert sich dabei an den Grundsätzen des Rechtsstaats, der Demokratie und der Menschenrechte.

Das Prüfungsrecht regelt die Bedingungen und Verfahren für die Durchführung von Prüfungen an Hochschulen, die für den Erwerb von akademischen Abschlüssen oder anderen Qualifikationen erforderlich sind. Das Prüfungsrecht legt fest, welche Anforderungen die Prüfungskandidaten erfüllen müssen, wie die Prüfungsordnungen gestaltet werden, wie die Prüfungsleistungen bewertet werden, welche Rechte und Pflichten die Prüfer und Prüfungsausschüsse haben, wie die Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden, wie die Prüfungszeugnisse ausgestellt werden und wie die Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt. Das Prüfungsrecht schützt auch die Rechte der Prüfungskandidaten, insbesondere das Recht auf Chancengleichheit, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Widerspruch und das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz. Das Prüfungsrecht berücksichtigt dabei die Besonderheiten der verschiedenen Studienfächer, Studiengänge und Hochschularten.

Das Prüfungsrecht ist ein wichtiger Teil des Hochschulrechts, der die Rechte und Pflichten der Studierenden, Lehrenden und Hochschulen bei der Durchführung von Prüfungen regelt. Dabei gibt es viele rechtliche Fragen und Probleme, die zu Konflikten und Beschwerden führen können. Zum Beispiel:

- Wie kann man sich gegen eine ungerechte oder fehlerhafte Prüfungsbewertung wehren?

- Welche Folgen hat ein Täuschungsversuch oder eine sonstige Unregelmäßigkeit bei einer Prüfung?

- Welche Voraussetzungen gelten für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung?

- Wie kann man eine Fristverlängerung oder eine Nachteilsausgleichung bei einer Prüfung beantragen?

- Wie wird die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland oder aus anderen Studiengängen geregelt?

Um diese und andere Fragen zu beantworten, bietet die Kanzlei Teipel.Law eine kompetente und individuelle Beratung und Vertretung im Prüfungsrecht an. Wir unterstützen Studierende, Lehrende und Hochschulen bei allen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, von der Prüfungsanmeldung bis zur Prüfungsanfechtung. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse im Hochschul- und Verwaltungsrecht und sind mit den aktuellen Entwicklungen und Rechtsprechungen im Prüfungsrecht vertraut. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein und helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen.

Wenn Sie eine Frage oder ein Problem im Prüfungsrecht haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Wie Akkreditierung die Qualität von Bildungseinrichtungen und Programmen sichert

Die Bildung ist ein wesentlicher Faktor für die persönliche und gesellschaftliche Entwicklung. Sie ermöglicht den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für das Leben und Arbeiten in einer globalisierten Welt erforderlich sind. Doch wie kann man wissen, ob eine Bildungseinrichtung oder ein Bildungsprogramm qualitativ hochwertig ist? Hier kommt die Akkreditierung ins Spiel.

Was ist Akkreditierung und wie funktioniert sie?

Akkreditierung ist ein Prozess, bei dem eine Bildungseinrichtung oder ein Bildungsprogramm von einer externen Organisation oder Agentur überprüft und anerkannt wird. Diese Organisation oder Agentur, die als Akkreditierungsstelle bezeichnet wird, bewertet, ob die Bildungseinrichtung oder das Programm bestimmte Qualitätskriterien erfüllt, die in einem Akkreditierungsrahmen festgelegt sind. Die Akkreditierungsstelle kann je nach Land und Fachbereich variieren, sollte aber unabhängig, kompetent und glaubwürdig sein. Die Akkreditierung kann auf freiwilliger oder verpflichtender Basis erfolgen, je nachdem, ob es sich um eine staatliche oder eine private Institution handelt und ob es eine rechtliche Anforderung gibt oder nicht.

Welche Vorteile hat die Akkreditierung?

Die Akkreditierung bietet verschiedene Vorteile für die Bildungseinrichtungen, die Programme, die Studierenden und die Gesellschaft. Einige dieser Vorteile sind:

- Die Akkreditierung fördert die Qualitätssicherung und -verbesserung der Bildungseinrichtungen und Programme, indem sie regelmäßige Überprüfungen, Feedback und Empfehlungen zur Verfügung stellt.

- Die Akkreditierung erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Bildungseinrichtungen und Programme, indem sie öffentlich zugängliche Informationen über ihre Ziele, Inhalte, Methoden und Ergebnisse bereitstellt.

- Die Akkreditierung erleichtert die Anerkennung und Mobilität der Abschlüsse und Qualifikationen, die von den Bildungseinrichtungen und Programmen vergeben werden, sowohl national als auch international.

- Die Akkreditierung unterstützt die Rechenschaftspflicht und das Vertrauen der Bildungseinrichtungen und Programme gegenüber ihren Stakeholdern, wie z.B. Studierenden, Eltern, Arbeitgebern, Behörden und der Öffentlichkeit.

- Die Akkreditierung trägt zur Innovation und zum Wettbewerb im Bildungssektor bei, indem sie Anreize für> die Entwicklung und Verbesserung von Bildungsangeboten schafft.

Wie kann man sich über die Akkreditierung informieren?

Um sich über die Akkreditierung einer bestimmten Bildungseinrichtung oder eines bestimmten Programms zu informieren, kann man verschiedene Quellen nutzen, wie z.B.:

- Die Website der betreffenden Bildungseinrichtung oder des Programms, auf der Informationen über den Akkreditierungsstatus, die Akkreditierungsstelle, den Akkreditierungsrahmen und die Akkreditierungsergebnisse verfügbar sein sollten.

- Die Website der zuständigen Akkreditierungsstelle, auf der Informationen über die Akkreditierungskriterien, das Verfahren, die Akkreditierten und die Berichte zu finden sein sollten.

- Die Website der nationalen oder regionalen Behörde für Bildung oder Hochschulbildung, auf der Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen, die Zuständigkeiten und die Anerkennung der Akkreditierung zu finden sein sollten.

- Die Website eines internationalen Netzwerks oder einer Organisation, die sich mit der Akkreditierung oder der Qualitätssicherung im Bildungsbereich befasst, wie z.B. die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE) oder die European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR).

Die Akkreditierung ist also ein wichtiger Mechanismus, um die Qualität von Bildungseinrichtungen und Programmen zu gewährleisten und zu verbessern. Sie bietet Vorteile für alle Beteiligten und fördert die Bildung als einen öffentlichen Wert und eine gemeinsame Verantwortung.

Um mehr über die Akkreditierung und ihre Bedeutung für die Bildung zu erfahren, können Sie sich an folgende Quellen wenden:

· Die Website der nationalen oder regionalen Behörde für Bildung oder Hochschulbildung, auf der Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen, die Zuständigkeiten und die Anerkennung der Akkreditierung zu finden sein sollten.

· Die Website eines internationalen Netzwerks oder einer Organisation, die sich mit der Akkreditierung oder der Qualitätssicherung im Bildungsbereich befasst, wie z.B. die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE) oder die European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR).

Die Website des Akkreditierungsrats, www.akkreditierungsrat.de, ist eine wichtige Quelle für alle, die sich für die Qualitätssicherung im deutschen Hochschulsystem interessieren. Der Akkreditierungsrat ist ein gemeinsames Gremium der 16 deutschen Bundesländer und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die die Vertretung der deutschen Hochschulen bildet. Der Akkreditierungsrat hat die Aufgabe, die Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätssicherungssystemen an deutschen Hochschulen zu organisieren und zu überwachen. Die Akkreditierung ist ein Verfahren, bei dem die Qualität und die Inhalte von Studiengängen sowie die internen und externen Mechanismen zur Sicherung der Qualität an Hochschulen überprüft und bescheinigt werden. Die Akkreditierung soll die Vergleichbarkeit und Transparenz der Studienangebote fördern und die Mobilität der Studierenden erleichtern. Der Akkreditierungsrat legt die Kriterien und Standards für die Akkreditierung fest, die sich an den europäischen und internationalen Anforderungen orientieren. Er vergibt auch die Berechtigung zur Durchführung von Akkreditierungen an Agenturen, die unabhängig und fachlich kompetent sein müssen. Die Website des Akkreditierungsrats bietet Informationen über die Ziele, Kriterien und Verfahren der Akkreditierung sowie über die anerkannten Agenturen und die akkreditierten Studiengänge und Qualitätssicherungssysteme.

Die Website des Wissenschaftsrats, www.wissenschaftsrat.de, ist eine weitere wichtige Quelle für alle, die sich für die Entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung in Deutschland interessieren. Der Wissenschaftsrat ist das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland, das aus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der Gesellschaft besteht. Der Wissenschaftsrat hat die Aufgabe, die Bundesregierung und die Länderregierungen in allen Fragen der Wissenschaft, Forschung und Hochschulbildung zu beraten und zu unterstützen. Er gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu aktuellen und langfristigen Themen wie der Struktur und Steuerung des Wissenschaftssystems, der Förderung von Forschungsschwerpunkten, der Sicherung der wissenschaftlichen Qualität und des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Internationalisierung und der gesellschaftlichen Verantwortung von Wissenschaft und Forschung. Der Wissenschaftsrat führt auch Institutionelle Akkreditierungen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch, die die Voraussetzung für die Förderung durch den Bund und die Länder sind. Die Institutionelle Akkreditierung ist ein Verfahren, bei dem die Leistungsfähigkeit und das Entwicklungspotenzial von Hochschulen und Forschungseinrichtungen bewertet und anerkannt werden. Die Website des Wissenschaftsrats bietet Informationen über die Aktivitäten, Empfehlungen und Stellungnahmen des Wissenschaftsrats sowie über die Institutionell akkreditierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen.


Hochschulrecht

für staaliche und private Hochschulen

In den folgenden Bereichen werden wir für Sie als Hochschule (privat/staatlich/Universität) oder als Privatperson tätig. Insbesondere private Hochschulen möchten wir auf unsere Sonderdarstellung zum Privathochschulrecht hinweisen, die dortigen Ausführungen und Dienstleistungen gelten weitgehend jedoch auch für staatliche Hochschulen, die wir ebenso beraten und vertreten. 

Ordnungen

Erstellung / Überarbeitung / Harmonisierung von Prüfungs- und Studienordnungen, Promotionsordnungen, Zulassungsordnungen u.v.m.

Gutachten

z.B. zu Ph.D. und DBA-Verleihung, Moduländerungen, Abschlüssen, Studienverläufen etc. 

Akkredi­tierungs­verfahren

Begleitung in Akkreditierungsverfahren

Digitalisierung

Umfangreiche Beratung bei Digitalisierungsvorhaben jeder Art - zum datenschutz- und prüfungsrechtskonformen Einsatz von KI (z.B. von ChatGPT), zu elektronischen Signaturen und qualifizierten Siegeln.

Datenschut­zrecht

Erhebung – Sicherung – Speicherung – Verarbeitung - Weitergabe von Daten

Richtigstellungsanspruch

Auskunftansprüche DS-GVO – IFG – 

Dienstrecht

Fortlaufende Beratung und Vertretung in dienst- und arbeitsrechtlichen Prozessen

Organ­streit­verfahren

Streitigkeiten zwischen Hochschulorganen, Organmitgliedern, Fraktionen; Kompetenzstreitigkeiten

­Weiter­bildung

Schulungen, Webinare und Fortbildungen

Prüfungs­ausschüsse

Beratung / Unterstützung von Prüfungsausschüssen und Prüfungsämtern

Kleingedrucktes? Nein danke. Unsere Mandatskonditionen:

Mandatskonditionen Privatpersonen

Abrechnung (Stundensatz)

Abrechnungstakt

Weitere Kosten


Mindestbetrag

Prozesskostenhilfe

Übernahme durch Rechtsschutzversicherung

Honorarhöchstgrenze (Deckelung)

Zahlbar per

Ratenzahlung

420,00 EUR

Minutengenau

19% Umsatzsteuer 

10% IT-Kosten

2.500,00 EUR (zzgl. 10% IT-Kosten und zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Nein

In der Regel 540,50 EUR in Gerichtsverfahren.

Nein

Überweisung, Kreditkarte (PayPal)

Via Paypal (vorbehaltlich Bonität, zzgl. Zinsen)

Mandatierung

Im Anschluss an ein Erstgespräch, das Sie ebenfalls direkt über diese Seite buchen können und welches als Video- oder Telefonkonferenz per Microsoft Teams durchgeführt wird (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist diesseits aktiviert), können Sie uns mittels eines Einladungslinks direkt online im "teipelverse" mandatieren und dort selbstverständlich auch (fortwährend) Unterlagen hochladen. Wir benötigen keine Dokumente per Post oder in Schriftform; Sie erhalten durch uns die Möglichkeit, Ihre Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu unterschreiben - und dies für Sie kostenfrei. Im "teipelverse" können Sie zudem jederzeit den Stand Ihres Verfahrens einsehen, Unterlagen und Rechnungen herunterladen und auch Kostenbeträge angeben, bei deren Erreichen Sie automatisch benachrichtigt werden möchten. Die weitere Erfassung ist sodann so lange deaktiviert, bis Sie einen weiteren Betrag zur Bearbeitung freigeben. Hiermit gewährleisten wir nicht nur absolute Kostensicherheit, sondern auch vollständige Kostentransparenz: So können Sie nicht nur erhaltene Rechnungen im teipelverse einsehen und herunterladen, sondern sich auch - und zwar in Echtzeit - die aktuell erfasste Summe anzeigen lassen, unabhängig davon, ob Sie bereits eine Rechnung erhalten haben oder nicht. 

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