22. März 2024Beamtenrecht

Erfolg gegen Polizei Berlin wegen Polizeidiensttauglichkeit

Rechtsanwalt Christian Reckling erwirkt einen gerichtlichen Erfolg gegen die Polizei Berlin

Was war passiert?

Unsere Mandantin bewarb sich für den für das Studium für den gehobenen Dienst bei der Berliner Kriminalpolizei zum 02.04.20024. Die durchzuführenden Auswahltests bestand sie allesamt, so dass nur noch die Untersuchung beim Personalärztlichen Dienst ausstand. Dieser lehnte jedoch eine Polizeidiensttauglichkeit ab, da ca. 5 Jahre zuvor eine Diagnose mit Aura getroffen wurde. 

Hiergegen legte Rechtsanwalt Christian Reckling Widerspruch und trug u.a. vor, dass die Entscheidung nicht einzelfallbezogen erfolgte und beantragte zugleich gerichtlichen Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin. 

Gerichtliches Eilverfahren

Aufgrund des bevorstehenden Ausbildungsbeginns war es sinnvoll, ein gerichtliches Eilverfahren einzuleiten. Während dieses Verfahrens wurde der Anspruch auf Fortsetzung des Einstellungsverfahrens dezidiert durch Rechtsanwalt Christian Reckling begründet, wobei auch privatärztliche Atteste vorgelegt wurden. Der Polizeiärztliche Dienst bestätigte sodann die Polizeidiensttauglichkeit. Die Mandantin kann nunmehr Ihr Studium zum Semesterbeginn April 2024 beginnen.

Praxistipp

Die gerichtliche Auseinandersetzung zeigt auf, dass das Bewerberauswahlverfahren bei der Frage der gesundheitlichen Eignung oftmals unter Einschätzungs- und Begründungsfehlern leidet. Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund von angeblicher Polizeidienstuntauglichkeit abgelehnt werden, sollten die Entscheidung überprüfen lassen. Krankheitsbilder wie Migräne mit Aura oder auch andere typische Erkrankungen, die in der PDV 300 als Ausschlusskriterium genannt werden, bedeuten nicht automatisch, dass eine Polizeidiensunttauglichkeit auch tatsächlich vorliegen muss.

Die Ablehnung kann auch wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung bestehen. Auch insoweit sollte die Ablehnungsentscheidung überprüft werden. 

teipel.law berät und vertritt bundesweit betroffene Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des polizelichen Bewerberauswahlverfahrens abgelehnt werden. 


Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

Weitere Erfolgreiche Verfahren:

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