Gutachtenauftrag für teipel.law zu Nachteilsausgleichen bei Studierenden durch Hochschule. Rechtmäßigkeit der Anforderung von Diagnosen bei Nachteilsausgleichen
Eine private Hochschule hat teipel.law mit der Erstellung eines Gutachtens zum Thema Nachteilsausgleiche für Studierende beauftragt. Hauptziel war es, die rechtliche Grundlage für die Anforderung von Diagnosen und die Aufbewahrung entsprechender Unterlagen zu klären.
Ein zentrales Thema des Gutachtens war die Frage, ob bei Anträgen auf Nachteilsausgleich explizit Diagnosen abgefragt oder Atteste, die eine Diagnose nennen, angefordert werden dürfen. Grundsätzlich steht außer Frage, dass ein Attest benötigt wird. Jedoch kann dieses auch lediglich den Sachverhalt schildern, dass Studierende aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen Nachteilsausgleich benötigen und einzelne Symptome benennen, die das Studium beeinträchtigen.
Eine weitere wichtige Frage betraf die Aufbewahrung und den Umgang mit den Attesten beziehungsweise den medizinischen Unterlagen nach Genehmigung eines Antrags auf Nachteilsausgleich. Es wurde geklärt, ob und wie lange diese Unterlagen aufbewahrt werden müssen und ob sie in die Akte der Studierenden gelegt oder sofort vernichtet werden dürfen.
Die letzte Frage des Gutachtens bezog sich auf die Möglichkeit, bereits im Bewerbungsverfahren nach Behinderungen und chronischen Krankheiten zu fragen. Dies könnte dazu dienen, frühzeitig auf Unterstützungsangebote hinzuweisen und statistische Zahlen zu erheben. Dabei wurde auch ein unkritisches Wording für eine solche Fragestellung vorgeschlagen.
Die Erstellung des Gutachtens durch teipel.law für die private Hochschule hat wichtige rechtliche Fragen im Umgang mit Nachteilsausgleichen bei Studierenden geklärt. Die Hochschule kann nun auf einer fundierten Grundlage entscheiden, wie sie mit Anträgen auf Nachteilsausgleich und den entsprechenden medizinischen Unterlagen verfahren möchte.