Das Hochschulrecht ist ein sehr vielseitiges und sehr komplexes Rechtsgebiet, in welchem die landesgesetzlichen Besonderheiten exakt zu beachten sind. Eine genaue Kenntnis der unterschiedlichen Gesetzeslage in den jeweiligen Bundesländern ist daher unerlässlich, um Mandate im Hochschulrecht erfolgreich zu führen. Diese Gesetze regeln sowohl die Gründung von Hochschulen als auch deren Organisation und Finanzierung. Zudem enthalten sie detaillierte Regelungen zur Studienordnung, Prüfungsordnung und Lehre. Auch die Rechte und Pflichten der Studierenden, Dozenten:innen und Mitarbeiter:innen sind geregelt.
Das Hochschulrecht weist Parallelen zum Prüfungsrecht auf, da im Rahmen bei Prüfungsanfechtungen häufig ebenfalls die landesgesetzlichen Vorgaben des Landeshochschulgesetzes und weiterer Verordnungen auf die Einhaltung der normierten Vorgaben zu überprüfen sind. Gleichwohl wirkt das Hochschulrecht über das Prüfungsrecht hinaus, wenn beispielsweise die Zusammensetzung von Organen, Gremien oder Ausschüssen zur Diskussion steht. Auch wenn es um die Vergabe von Forschungsaufträgen an externe Dienstleister geht, sind hochschulrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Schließlich findet das Hochschulrecht auch Anwendung, sobald Studierende gegen eine Entscheidung der Hochschule vorgehen und prüfen lassen möchten, ob durch diese Maßnahme ihre Rechte verletzt worden sind.
Ebenso sind das Auslaufen von Studiengängen, die Durchführung von Wahlen, die Mitwirkungsbefugnis oder die Stimmberechtigung von Mitgliedern, die Teilnahme an oder der Ausschluss von Lehrveranstaltungen ebenso dem Hochschulrecht zuzuordnen wie dies auch bei der Konzeption, der Überprüfung und dem Erlass von Ordnungen/Satzungen der Fall ist. Insoweit unterliegen die Hochschulen dem Recht, unabhängig von ihrer Trägerschaft, einer spezifischen rechtliche Regelung.