Die Rechtsmittelverfahren im Öffentlichen Recht - Berufungszulassung und Berufung vor den Oberverwaltungsgerichten und den Verwaltungsgerichtshöfen sowie Revisionsnichtzulassungsbeschwerde und Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht - sind außerordentlich anspruchvolle und komplexe Verfahren. Im Öffentlichen Recht kann nicht einfach die nächsthöhere Instanz angerufen werden, wenn man in der Vorinstanz unterlag; dies gilt bereits für die Berufung. Diese kann erst durch ein zwischengeschaltetes Berufungszulassungsverfahren bei dem zuständigen Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof durch dieses/diesen zugelassen werden und dies auch nur dann, wenn ein sog. Berufungszulassungsgrund vorliegt (Ausnahme: Die Vorinstanz hat bereits die Berufung zugelassen, was in der Praxis außerordentlich selten der Fall ist).
Noch schwieriger stellt sich ein sog. Revisionsnichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Bundesverwaltungsgericht dar, nachdem die Berufung erfolglos gewesen ist und ein Revisionsverfahren geführt werden soll. Hier sind die Revionszulassungsgründe zu einem Verfahren vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht besonders streng.
Die Anforderungen an derartige Rechtsmittelverfahren sind sehr hoch; eine detaillierte Kenntnis der (auch nichtveröffentlichten) Gerichtsentscheidungen ist ebenso unerlässlich wie ein ausgeprägtes Judiz, eine nahezu pedantisch wirkende, sorgfältige Arbeitsweise und eine umsichtige, vorausschauende Prozessstrategie.
Nicht von ungefähr haben auch verdiente Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen auch nach jahrezehntelanger Berufserfahrung nur selten ein (erfolgreiches) Berufungszulassungs- oder Berufungsverfahren geführt; ganz überwiegend haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Öffentlichen Recht im Laufe ihres gesamten Berufslebens auch nach 30 und mehr Jahren anwaltlicher Tätigkeit noch nie ein erfolgreiches Revisionsnichtzulassungsbeschwerdeverfahren oder ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt.
Bei Teipel & Partner Rechtsanwälte haben sowohl Herr Rechtsanwalt Dr. Küttner als auch Herr Rechtsanwalt Teipel sowohl erfolgreich Revisionsnichtzulassungsbeschwerdeverfahren als auch erfolgreich Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt. Die dort getroffenen Entscheidungen gingen zum Teil in die juristische Ausbildungs- und Fachliteratur ein, wurden Gegenstand der wissenschaftlichen Diskussion und haben nachfolgend die Rechtsprechung der Instanzgerichte nachweislich beeinflusst.