Vergütung

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen 

Benjamin Franklin (1706 - 1790

Täglich erhalten wir mehrere neue Anfragen zu den durch uns vertretenen Rechtsgebieten. Natürlich interessiert viele Rechtsuchende dabei auch, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben, wenn sie uns mandatieren. Auch beim Thema Geld möchten wir uns nicht verstecken, sondern klar und eindeutig kommunizieren, mit welchen Kosten Sie hinsichtlich unseres Honorars zu rechnen haben. 

Da es sich bei uns um eine hoch spezialisierte Schwerpunktkanzlei mit entsprechender Fachkompetenz und Reputation handelt, sind wir zugegebenermaßen auch  teurer als der Durchschnitt. 

Bitte beachten Sie: Wir bitten um Verständnis, dass wir grundsätzlich keine Verfahren auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe führen.

Erstberatung

  • Bei Studienplatzklagen: Kostenfrei 
    • Bitte beachten Sie: Um eine Studienplatzklage handelt es sich nur dann, wenn Sie eine Ablehnung erhalten haben oder zu erhalten befürchten aus Kapazitätsgründen. Sämtliche anderen Fallkonstellationen (Härtefallantrag, Nichtberücksichtigung von erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen, fehlende Credit Points, Nichteinhaltung von Fristen, berufliche oder wissenschaftliche Gründe, Eignungsfeststellungsverfahren (z.B. TU München) sind dem Hochschulrecht zuzuordnen und daher auch bei einer Erstberatung kostenpflichtig. 
  • In allen anderen Fällen: 190,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer = 226,10 EUR), ggfs. - nach ausdrücklicher Vereinbarung - höher (Beispiel: Prüfung der grundsätzlichen Erfolgsaussichten eines Berufungszulassungsverfahrens oder einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde).

Erläuterung: Was eine Erstberatung ist:

Die Erstberatungsgebühr fällt an, wenn Sie ein erstes Gespräch mit einem Anwalt führen, also eine Beratung in Anspruch nehmen Erstberatung ist hierbei insbesondere die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Sache. Dieses ist das Kernstück der anwaltlichen Beratung.

Unter den Begriff des „ersten Beratungsgesprächs“ fällt nicht nur ein persönliches Gespräch, sondern auch ein Telefongespräch oder die Beantwortung einer E-Mail-Anfrage.  Die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt muss sich hierfür nicht erst sachkundig machen oder eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Eine generelle Beantwortung konkreter Fragen allgemeiner Art oder eine Empfehlung zu einem konkreten Verhalten sind ausreichend.

Eine kostenlose Erstberatung ist gesetzlich nicht vorgesehen und wird daher von uns auch nicht erbracht. Wir sind eine nach wirtschaftlichen Grundsätzen arbeitende Rechtsanwaltssozietät und haben uns unser besonderes Fachwissen über Jahre theoretisch wie praktisch erarbeitet.Gerade wegen dieser dieser Kenntnisse werden wir von Rechtssuchenden aufgesucht. Diese erwarten eine verbindliche und richtige Rechtsauskunft, auf die sie sich verlassen können.

Verfahren

Die hier angegebenen Preise stellen lediglich unverbindliche Richtwerte dar. Maßgeblich ist allein die individuelle Vergütungsvereinbarung, die wir mit Ihnen schließen.

Bitte beachten Sie: Wir führen keine Verfahren zu GEZ-und BAFöG-Angelegenheiten und beraten hierzu auch nicht. 

Studienplatzklagen

  • Bachelor: Pauschalhonorar
  • Master: Pauschalhonorar
  • Medizin: Ein Verfahren: Pauschalhonorar; ab dem zweiten Verfahren: Gebühren nach dem Rechtsanwaltsverfgütungsgesetz mit Streitwertvereinbarung.  

Prüfungsrecht/Hochschulrecht/Promotionsrecht/Akademisches Berufsrecht

  • Stundensatz zu 480,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer), mindestens 2.500,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer)
  • Oder: Pauschalhonorar (ab 7.500,00 EUR, zzgl. 19% Umsatzsteuer).

Beamtenrecht

  • Stundensatz zu 420,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer), mindestens 2.500,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Gaststättenrecht/Baurecht

  • Stundensatz zu 350,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer), mindestens 2.000,00 EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer)

Privathochschulrecht und Hochschulrecht für staatliche Hochschulen

Examensanfechtungen Jura

Gutachten

  • Nach Vereinbarung, Stundensatz oder  Pauschalhonorar.

Verfassungsbeschwerden

  • Nach Vereinbarung, im Regelfall Stundensatz oder Pauschalhonorar ab 15.000,00  EUR (zzgl. 19% Umsatzsteuer).

Rechtsschutzversicherung

  • Da unsere Honorare - mit Ausnahme der Studienplatzklagen - weit über den gesetzlichen Gebühren liegen, kommt eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung nicht in Betracht. Sie können aber selbstverständlich den etwaig übernommenen Kostenanteil Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenmindernd geltend machen; dieser liegt erfahrungsgemäß jedoch bei maximal ca. 10% unseres Honorars (Ausnahme: Studienplatzklagen).

Prozesskostenhilfe

  • Wir bitten um Verständnis, dass wir  keine Verfahren auf der Grundlage von Prozesskostenhilfe führen.

Bitte beachten Sie

  • Für einen "einzelnen Brief", die Übernahme einer bereits vorgefertigen Argumentation unter unserem Briefkopf oder für die Überprüfung einer eigens erstellten Begründung stehen wir nicht bereit. Ebenso stehen wir Kolleginnen und Kollegen nicht für eine Terminsvertretung zur Verfügung.

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Echte Bewertungen unserer Mandantinnen und Mandanten

Die Bewertungen sind zu 100% authentisch. Wir geben keine Versprechungen oder Vergünstigungen für "wohlwollende" Bewertungen und haben auf diese keinerlei Einfluss. Gleichwohl stellen sie nur einen kleinen Teil unserer Tätigkeit dar - insbesondere in sensiblen Mandaten wie einem Plagiatsverfahren sehen Mandantinnen und Mandanten häufig von einer Bewertung ab. 

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