Vertragshochschulen teipel.law
Vertragshochschulen teipel.law

Vertragshochschulen

Als private Hochschule schließen wir einen Rahmenvertrag mit Ihnen ab. Für 990,00 EUR im Monat (zzl. 19% Umsatzsteuer) bei jährlicher Laufzeit erhalten Sie ein Stundenkontingent von 36 Arbeitsstunden pro Jahr, welches Sie frei für die Erstellung von Gutachten, in Angelegenheiten des Hochschulrechts, des Prüfungsrechts und der Akkreditierung ebenso einsetzen können wie in Prozessen der digitalen Transformation, im Datenschutzrecht, bei der Abwehr von Verfahren gegen Ihre Hochschule oder für individuelle In-House Schulungen, Seminare oder Webinare (nach Ihrer Wahl im Präsenz-, Online oder Hybridformat).

Die Zeiten werden dabei minutengenau erfasst. Über unser „teipelverse“ können Sie jederzeit einsehen, wie viel an Zeitkontingent bereits verbraucht wurde bzw. wie viel noch zur Verfügung steht. Eine nach Verbrauch des Kontingentes erbrachte Tätigkeit wird mit 300,00 EUR/Stunde (zzgl. 19% Umsatzsteuer) bei ebenfalls minutengenauer Erfassung, berechnet. Selbstverständlich erfolgt eine solche weitere Erfassung nur dann, wenn Sie diese ausdrücklich genehmigt bzw. beauftragt haben. Hierbei können Sie auch angeben, bei welchem weiteren Betrag Sie benachrichtigt werden möchten.

Sie profitieren hierbei nicht nur abstrakt von unserer langjährigen Erfahrung und der fortlaufenden Beratung und Vertretung zahlreicher Hochschulen (privat/staatlich/Universität), sondern auch ganz konkret:

Allen Vertragshochschulen stellen wir online Themenkarten bereit, in denen Sie geordnet Artikel zu relevanten Themen finden. Am Ende eines jeden Artikels einer Themenkarten finden Sie Dateien, welche beispielsweise ein Textdokument, eine Präsentation oder ein Video zu dem jeweiligen Thema beinhalten. Auf diese Weise können Sie beispielsweise Mitglieder eines Prüfungsausschusses ganz einfach und gezielt selbst schulen oder die Antwort auf eine relevante Frage direkt in dieser Wissensdatenbank finden. Die Themenkarten werden von uns mit Unterstützung einer KI-Anwendung eigenständig erstellt, sorgfältig geprüft und beinhalten insbesondere allgemeine Hinweise, aber auch konkrete Handlungsempfehlungen zu immer wiederkehrenden Themen an Hochschulen, wie sie sich erfahrungsgemäß, auch in Verfahren, stellen. Individuell beauftragte Gutachten finden sich dort nicht.

Selbstverständlich ist es auch möglich, Aufträge von mehreren Hochschulen zusammenzufassen und dies bei der Erfassung des Zeitvolumens entsprechend zu berücksichtigen/zu verteilen. Dies gilt auch dann, wenn eine Hochschule erst später einem Projekt beitreten sollte. Durch unsere CRM/ERP-Systeme ist (fast) Alles möglich und darstellbar.

Sprechen Sie uns gerne an und profitieren auch Sie von unserem Netzwerk.

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