Gewerberecht, Gaststättenrecht, Veranstaltungsrecht

Die selbständige und dauerhafte Ausübung eines Handwerks, der Betrieb einer Bank oder einer Detektei, eines Industrieunternehmens, einer Model-Agentur oder einer Seniorenresidenz und noch viele Tätigkeiten mehr zählen zu den Gewerben. Nicht hierzu gehören die freien Berufe und kein Gewerbe betreibt, wer lediglich sein privates Vermögen verwaltet oder Land- und Forstwirtschaft betreibt.

So verschieden die unter den Begriff des Gewerbes gefassten Berufe sind, so verschieden und individuell sind auch die rechtlichen Fragen, die in diesen Zusammenhängen auftreten können.

Gewerberecht: Rechtsberatung und -vertretung für Gewerbetreibende

Sie beabsichtigen, ein Gewerbe anzumelden oder führen bereits eines und benötigen rechtliche Unterstützung? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind eine Kanzlei, die sich auf das Gewerberecht spezialisiert hat und Ihnen in allen Fragen rund um Ihr Gewerbe zur Seite steht. Ob es um die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, die Beantragung von Erlaubnissen oder die Abwehr von Konkurrenzansprüchen geht, wir sind für Sie da.

Was ist Gewerberecht?

Das Gewerberecht ist ein Teilgebiet des Verwaltungsrechts, das die Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten regelt. Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Das Gewerberecht unterscheidet zwischen freien Gewerben, die keine besonderen Zulassungsvoraussetzungen haben, und erlaubnispflichtigen Gewerben, die einer Genehmigung durch die zuständige Behörde bedürfen. Zu den erlaubnispflichtigen Gewerben gehören beispielsweise Gaststätten, Banken, Taxiunternehmen oder Krankentransporte.

Welche Gesetze gelten für Gewerbetreibende?

Gewerbetreibende müssen sich an verschiedene Gesetze und Verordnungen halten, die je nach Art und Umfang des Gewerbes variieren können. Die wichtigste Rechtsquelle ist die Gewerbeordnung (GewO), die allgemeine Vorschriften für die Anmeldung, die Ausübung, die Überwachung und die Einstellung von Gewerben enthält. Daneben gibt es zahlreiche spezielle Gesetze für bestimmte Gewerbearten, wie zum Beispiel das Gaststättengesetz (GastG), das Kreditwesengesetz (KWG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder das Sprengstoffgesetz (SprengG). Außerdem müssen Gewerbetreibende die jeweiligen Landes- und Kommunalrecht beachten, die weitere Regelungen für bestimmte Berufe oder Regionen vorsehen können.

Was sind die Risiken für Gewerbetreibende?

Die Ausübung eines Gewerbes ist mit verschiedenen Risiken verbunden, die zu rechtlichen Konflikten oder sogar zum Verlust der Gewerbeerlaubnis führen können. Zum einen müssen Gewerbetreibende die geltenden Vorschriften einhalten und sich regelmäßig über Änderungen informieren. Zum anderen können sie mit Konkurrent:innen, Kund:innen, Lieferant:innen, Mitarbeiter:innen oder Behörden in Streit geraten, die ihre Rechte oder Pflichten verletzt sehen. In solchen Fällen kann es zu Abmahnungen, Bußgeldern, Schadensersatzforderungen, Unterlassungsklagen oder Gewerbeuntersagungen kommen, die das Gewerbe erheblich beeinträchtigen oder gar beenden können.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind eine Kanzlei, die sich auf das Gewerberecht spezialisiert hat und Ihnen in allen Belangen rund um Ihr Gewerbe kompetent zur Seite steht. Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Bereichen:


  • Anmeldung Ihres Gewerbes: Wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Erstellung des Gewerbeantrags, der Einholung der erforderlichen Erlaubnisse und Dokumente und der Erfüllung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
  • Ausübung Ihres Gewerbes: Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für Ihr Gewerbe, der Gestaltung von Verträgen mit Kund:innen, Lieferant:innen und Mitarbeiter:innen, der Wahrung Ihrer Rechte gegenüber Konkurrent:innen, der Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen und der Lösung von auftretenden Problemen oder Konflikten.
  • Beendigung Ihres Gewerbes: Wir begleiten Sie bei der Abmeldung Ihres Gewerbes, der Abwicklung von laufenden Geschäften, der Kündigung von Verträgen, der Übergabe oder Veräußerung Ihres Gewerbes und der Erfüllung Ihrer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
  • Einstweiliger Rechtsschutz: Wir vertreten Sie in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, wenn es um die vorläufige Sicherung Ihrer Rechte oder die Abwehr von Sofortmaßnahmen geht, wie zum Beispiel die Gewerbeuntersagung, die Betriebsschließung, die Beschlagnahme oder die Versiegelung von Geschäftsräumen oder die Durchführung einer Durchsuchung.

Wir verfügen über jahrelange Erfahrung, fundierte Kenntnisse und ein enges Netzwerk im Bereich des Gewerberechts. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung und können Ihnen eine individuelle, zielorientierte und effektive Beratung und Vertretung bieten. Wir legen Wert auf eine persönliche, vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit mit unseren Mandant:innen und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Rechtsmittel

gegen Neben­bestimmung­en in Erlaubnissen

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auf Erteilung von Erlaubnissen

Verfahren

des einstweiligen Rechtsschutzes

­Normen­kontroll­verfahren

vor den Ober­verwaltungs­gerichten

Beratung & Vertretung

gegenüber Behörden und Ministerien

­Rechts­mittel­verfahren

vor den Oberverwaltungs­gerichten und dem Bundesverwaltungsgericht

Gaststättenrecht, Veranstaltungsrecht

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