Die auf das Öffentliche Recht spezialisierte Kanzlei Teipel & Partner mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München wurde beauftragt, die Schließung eines Unternehmens und die Einstellung der Produktion wegen einer Coronaerkrankung in der Belegschaft zu verhindern.
Die Verarbeitung von Lebensmitteln ist häufig ein Saisongeschäft. Während der Winterkampagne erkrankten einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines lebensmittelverarbeitenden Unternehmens an Covid-19. Trotz Einhaltung sämtlicher Hygieneregeln und Bestimmungen der CoronaSchutzVerordnung der aktuellen Fassung stand zu befürchten, dass die zuständige Kreisbehörde die Einstellung des Betriebes verfügen würde.
Das konnte verhindert werden, freilich zu dem Preis, dass eine Fülle von Auflagen ergingen, deren Einhaltung von den Behörden überwacht wurde. Immerhin konnte aber die Produktion aufrecht erhalten bleiben.