DU
magst
Öffentliches Recht?
Wissenschaftliches Arbeiten?
Anspruchsvolle Praxisfälle?
Dann sollten wir uns kennenlernen!
WIR
sind junge Wilde und alte Hasen. Als Team agieren wir bundesweit, schnell und effektiv, dabei sind wir präzise, stressresistent, unkonventionell und qualitätsversessen.
Damit stehen wir für kompromisslose Qualität und eine nachhaltige Kompetenz in allen Bereichen des Bildungsrechts.
Work Life
Balance
100% Zufriedenheit
Wenn Du bei uns als Associate anfängst, gehen wir grundsätzlich von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden aus. Häufig lesen wir, dass mit einem solchen - vergleichsweise geringen - Arbeitszeitaufwand ja kein "UBT" von mehr als 400k im Jahr realisierbar wäre. Nun, abgesehen davon, dass wir ohnehin mit einem sogenannten Kostensatz arbeiten und einen "Performancefaktor" und einen "Rentabilitätswert" ermitteln, liegt der Prozentsatz unserer abrechenbaren Stunden zwischen 97% und 99% bezogen auf die Sollvorgabe von 40 Wochenarbeitsstunden und damit auch bezogen auf die tatsächliche Arbeitszeit (Associates 1.- 4. Berufsjahr).
Auch beim Thema "Gehalt" verstecken wir uns nicht, sondern stehen für absolute Transparenz. Klingt zwar komisch, ist aber so:
Das Grundgehalt beträgt im ersten Berufsjahr einheitlich 80.000,00 EUR ohne Promotion und 85.000,00 EUR mit Promotion. Es erhöht sich nach jeweils vollen 12 Monaten um jeweils 5.000,00 EUR jährlich. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden. Maximal 20 Stunden pro Monat an Überstunden gelten als mit der Grundvergütung abgegolten. Solltest Du mindestens 1.540 Stunden jährlich abrechnen, zahlen wir hierfür einen Bonus in Höhe von 16.000,00 EUR, so dass Dein Jahresgehalt im ersten Berufsjahr zwischen 96.000,00 EUR (ohne Promotion) und 101.000,00 EUR (mit Promotion) liegt. Sofern Du bereits im Rahmen des Referendariats oder als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in bei uns gearbeitet haben solltest, ist dies gut auf Grundlage einer 40-Stunden-Woche erreichbar, ansonsten möglicherweise erst im zweiten Jahr.
Solange das Arbeitszeitgesetz verpflichtend ist, hast Du im 5. bis 7. Jahr in einer leitenden Angestelltenposition die Möglichkeit einen Bonus in Höhe von insgesamt 35.000,00 EUR (= weiteren 19.000,00 EUR) zu erhalten, der ab 1.760 Billables greift, so dass Dein Jahresgehalt bei 130.000 EUR (ohne Promotion) bzw. bei 135.000,00 EUR (mit Promotion) liegt - ohne dass die Arbeitszeiten nach 20.00 Uhr enden würden. Die erste Bonusstufe bleibt natürlich unverändert: Selbst wenn es demnach keine 1.760 Billables, sondern "nur" 1.600 Billables sein sollten, erhältst Du daher 111.000,00 EUR (ohne Promotion) bzw. 116.000,00 EUR (mit Promotion) als Jahresgehalt. Bei alledem musst Du Dir nicht von anderen erzählen lassen, wie das Wetter war.
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WANTED:
HIGH:
PERFORMER
INNEN
Wir wünschen uns von Dir:
Wir bieten Dir (auf der Basis von 8 Stunden je Wochenarbeistag, bei mehr als 8,5 Stunden zahlen wir monatsbasiert Überstunden):
Du wirst von Anfang in die Bearbeitung von Mandaten einbezogen: Dies können die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten für Hochschulen, Bildungsinstitutionen oder Ministerien ebenso sein wie beispielsweise Prüfungsanfechtungen - sei es aus der Offensive heraus oder aber zur Abwehr für eine der von uns vertretenen staatlichen oder privaten Hochschulen. Ebenso gestalten und überarbeiten wir fortlaufend neue Prüfungsordnungen, Studienverträge, Zulassungsbestimmungen, joint-degree und double degree Programme usw. Gemeinsam mit Dir möchten wir herausfinden, was Dir am meisten Spaß macht.
Natürlich haben alle anderen Teammitglieder jederzeit ein offenes Ohr und unterstützen Dich. Damit aber nicht nicht genug: Der stetige Wandel der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie das Hinzutreten neuer Prüfungsformate im Wandel digitaler Transformationsprozesse, wie elektronische Präsenz- und Fernprüfungen, erfordern aus unserer Sicht eine diesen Prozessen optimal angepasste Organisationsstrukturen und -abläufe.
Es ist insoweit nicht zielführend und risikobehaftet, uns darauf zu verlassen, was möglicherweise schon einmal in einem anderen Verfahren relevant war, woran sich dann Jemand auch noch erinnern möge: Erstens gibt es bei uns keine oder kaum feste Sachbearbeiter:innen, zweitens wäre das auch keine verlässliche Methode und drittens würde dies auch nicht gewährleisten, dass Wissen dauerhaft hier an einem Ort konzentriert konserviert werden würde und damit Allen zur Verfügung steht.
Daher unterstützt Dich unser kanzleieigenes Knowledge-Managment-System . Dieses besteht aus zwei Teilen:
Die Bandbreite der Themen reicht hierbei von "Was muss ich bei einer Prüfungsanfechtung beachten" bis zum Erstellen einer Power-Point-Präsentation und beinhaltet selbstverständlich auch Themenkarten dazu, wie die Wissensdatenbank zu nutzen ist, wie Du unsere Dokumentenklassifizierungen richtig einsetzt ( Unified Labeling ), wie Du Mandatsverträge einfach über unsere Schnittstellen sicher verwendest und hierbei die Verfifikationen für eine qualifizierte elektronische Signatur ( qeS ) verwendest, mit SharePoint richtig arbeitest und vieles, vieles mehr.