18. Juni 2024Hochschulrecht | Privathochschulrecht, Gutachten

teipel berät Hochschulgruppe zu internationalem Franchising

Die Rechtsanwaltskanzlei teipel.Law hat in einem Kurzgutachten die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Franchising mit ausländischen Hochschulen untersucht. Dieses Geschäftsmodell wird von einer internationalen Hochschulgruppe angewendet, die in Deutschland Lehrangebote von Hochschulen aus verschiedenen Ländern anbietet. Die Rechtsanwaltskanzlei Teipel.Law ist spezialisiert auf die Beratung von Bildungseinrichtungen im nationalen und internationalen Recht.

Das Gutachten geht auf die rechtlichen Voraussetzungen, Risiken und Möglichkeiten ein, die sich aus dem Franchising mit Hochschulen aus der EU, dem Vereinigten Königreich und den USA ergeben. Das Gutachten berücksichtigt die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen sowie die europäischen und internationalen Regelungen. Das Gutachten bietet der internationalen Hochschulgruppe eine fundierte Grundlage für ihre strategischen Entscheidungen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Teipel.Law unterstützt die internationale Hochschulgruppe weiterhin bei der Umsetzung ihrer Geschäftsziele und der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen. Die Rechtsanwaltskanzlei Teipel.Law verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich des Bildungsrechts und des Franchisings.

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