In einem aktuellen Verfahren konnte Rechtsanwalt Christian Reckling für eine Examenskandidatin der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen erreichen, dass eine ihrer Examensklausuren um zwei Punkte angehoben wurde.
Das Landesprüfungsamt für Juristen leitete die Klausur im Fach Öffentliches Recht aufgrund möglicher Bewertungsfehler einer erneuten Prüferbewertung zu. Die Neubewertung führte nunmehr zur Höherbewertung um ganze zwei Notenpunkte. Ein beachtlicher Erfolg .
Der Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnen kann, gegen einen Prüfungsbescheid im juristischen Staatsexamen Widerspruch einzulegen. Bewertungsfehler, formale Mängel oder unzureichende Begründungen können erfolgreich gerügt werden. Eine erneute Bewertung eröffnet Kandidatinnen und Kandidaten die Chance, eine objektivere und gerechtere Bewertung ihrer Leistung zu erhalten.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.








