30. Oktober 2015Prüfungsrecht

RA Teipel: Erfolg bei Fachhochschule Südwestfalen bei Prüfungsanfechtung

In einem Verfahren gegen die Fachhochschule Südwestfalen hat das Verwaltungsericht Arnsberg die rechtliche Einschätzung von Rechtsanwalt Teipel hinsichtlich der grundsätzlich fehlenden und nur in Ausnahmefällen gegebenen  Prüfungsbefugnis (hiervor zu unterscheiden ist die konkrete Prüfungsberechtigung) von Lehrkräften für besondere Aufgaben offensichtlich geteilt und der Beklagten insoweit einen richterlichen Hinweis erteilt. In der Folge konnte das Verfahren - nach insgesamt nahezu drei Jahren - mit einem erfreulichen Abschluss für den Mandanten - Einräumung eines weiteren Prüfungsversuchs - vergleichweise beendet werden.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Teipel

  • Spezialist im Prüfungsrecht und Hochschulrecht, einschließlich Privathochschulrecht
  • Seit 2007 ausschließlich im Bildungrecht tätig
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  • Über 5.000 geführte Verfahren der Studienplatzklage (in der Human- und Zahnmedizin: gemeinsam mit Rechtsanwältin Britta Schulte)
  • Erfolge im Prüfungsrecht vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache. 

Christian Teipel steht Ihnen insbesondere Hochschulen im Privathochschulrecht als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, einschließlich der Prozesse im Rahmen der digitalen Transformarmation.

Christian Teipel war mandatsführend in folgenden Verfahren

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