Das Studium ist eine wichtige Entscheidung für Ihre berufliche und persönliche Zukunft. Es eröffnet Ihnen neue Perspektiven, ermöglicht Ihnen, Ihre Interessen zu vertiefen und qualifiziert Sie für den Arbeitsmarkt. Doch nicht immer ist es einfach, einen Studienplatz zu bekommen, der Ihren Wünschen und Fähigkeiten entspricht. Viele Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, das heißt, es gibt mehr Bewerber:innen als Plätze. Um diese zu verteilen, wird der Numerus Clausus angewendet, der oft zu einer hohen Hürde für viele Abiturient:innen wird. Doch es gibt eine Lösung, die Ihnen helfen kann, Ihren Studienplatz zu bekommen: die Studienplatzklage.
Der Numerus Clausus (NC) ist kein Gesetz, sondern ein Mechanismus, der das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Bildungsmarkt regelt. Je nachdem, wie viele Studienplätze in einem Fach verfügbar sind und wie viele Bewerber:innen es gibt, wird eine Grenze festgelegt, die das Abiturergebnis bestimmt, das man benötigt, um zugelassen zu werden. Das bedeutet, dass viele qualifizierte Abiturient:innen abgelehnt werden, obwohl sie das Recht auf ein Studium haben.
Der Numerus Clausus wird in Deutschland seit den 1970er Jahren angewendet, um den Andrang auf die Hochschulen zu regulieren. Er gilt für rund 40 Prozent der Studiengänge, vor allem in den Bereichen Medizin, Recht, Wirtschaft und Ingenieurwesen, aber im Bereich der Lehramtsstudiengänge. Der Numerus Clausus wird von den Hochschulen selbst festgelegt, basierend auf ihrer Kapazität und der Anzahl der Bewerber:innen. Er kann von Semester zu Semester und von Hochschule zu Hochschule variieren. Der Numerus Clausus ist oft sehr hoch, das heißt, man braucht einen sehr guten Abiturschnitt, um eine Chance zu haben. Zum Beispiel lag der Numerus Clausus für Humanmedizin im Wintersemester 2020/21 bei 1,0, für Psychologie bei 1,2 und für Lehramt Grundschule bei 1,9.
Die Studienplatzklage ist eine Möglichkeit, um den Hochschulen nachzuweisen, dass sie ihre Kapazität falsch berechnet haben und dass es mehr Studienplätze geben müsste. Dies kann für alle Studiengänge an allen staatlichen Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) angewendet werden, unabhängig vom Numerus Clausus. Jedes Jahr nutzen mehrere hundert Abiturient:innen diese Möglichkeit und sichern sich so ihren angestrebten Studiengang.
Die Studienplatzklage basiert auf dem Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildung, das in Artikel 12 des Grundgesetzes verankert ist. Dieses Recht darf nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden, das einen sachlichen Grund für die Zulassungsbeschränkung hat. Die Hochschulen müssen daher nachweisen, dass sie ihre Kapazität voll ausgeschöpft haben und dass es keine Möglichkeit gibt, mehr Studienplätze zu schaffen. Dabei müssen sie auch die Qualität der Lehre und die Betreuung der Studierenden berücksichtigen. Wenn die Hochschulen diese Nachweise nicht erbringen können, müssen sie zusätzliche Studienplätze vergeben. Dies geschieht durch ein gerichtliches Verfahren, das von den Bewerber:innen angestrengt wird.
Die Studienplatzklage ist insbesondere für die Studiengänge in der Humanmedizin und in der Zahnmedizin geeignet, die einen sehr strengen Numerus Clausus haben und für die es oft Wartezeiten von mehreren Jahren gibt. Aber auch für andere Studiengänge, die eine hohe Nachfrage haben und eine begrenzte Anzahl von Plätzen, kann die Studienplatzklage eine Chance sein. Dazu gehören zum Beispiel Psychologie, Lehramt, Betriebswirtschaftslehre, Soziale Arbeit und viele weitere Studiengänge, auch im Master - mit der Masterplatzklage.
Sie buchen komfortbal direkt auf unserer Homepage auf unserer Seite ein kostenloses Erstgespräch zur Studienplatzklage (Video- oder Telefonkonferenz via Microsoft Teams).
Im Rahmen des Erstgesprächs entwickeln wir eine für Sie optimale Strategie, welche Ihre individuelle Situation bestmöglicht berücksicht und klären Sie über die einzelnen Schritte der Studienplatzklage, die Kosten und Risiken ehrlich und transparent auf.
Auf der ersten Ebene einer Studienplatzklage steht (fast) immer ein vorgerichtlicher Antrag auf außerkapazitäre Zulassung. Dies stellt gewissermaßen das Pendant zu Ihrer regulären Bewerbung dar. Wir beschränken unsere Tätigkeit zunächst auf diese vorgerichtliche Ebene, Sie gehen bei uns keinerlei Verpflichtung ein, aufgrund der Beauftragung zur Stellung der außerkapazitären Zulassungsanträge später auch nur ein einziges Gerichtsverfahren führen zu müssen. Wir gestalten dies als zwei eigenständige Aufträge, die wir strikt trennen. Der Preis für außerkapazitäre Zulassungsanträge liegt bei 523,60 EUR für bis zu vier Anträge; jeden weiteren Antrag berechnen wir mit 130,90 EUR. Eine Kostendeckelung greift hierbei ab 20 Anträgen (=2.618,00 EUR). Ab 20 Anträgen berechnen wir weitere Anträge nicht. Dies gilt auch dann, wenn Sie beispielsweise 25 Anträge für die Humanmedizin und 15 Anträge für die Zahnmedizin stellen lassen möchten.
Vollmacht und Honorarvereinbarung per E-Mail, handschriftlich unterzeichnen und an an postalisch zurücksenden? Das war vorgestern. Sie erhalten von einen link zur Registrierung im teipelverse. Dort werden Ihnen automatisch die verfügbaren Universitäten für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin für das jeweilige Fachsemester und im Hinmblick auf gewünschten Studienbeginn (Sommer- oder WIntersemester) angezeigt. Im weiteren Verlauf des Registrierungsprozesses können Sie Ihren Namen und weitere persönliche Angaben eintragen, weitere Kontaktpersonen benennen, eine Rechnungsanschrift angeben und selbstverständlich Unterlagen (Abiturzeugnis, Anrechnungsbescheid etc.) hochladen. Anhand Ihrer Eingaben werden die gesamten Dokumente für Sie im .pdf-Format erstellt, welche Sie zuvor selbstverständlich einsehen können.
Wenn für Sie alles passt, können Sie die Dokumente nach einer kurzen Identitätsprüfung (Selfie-Ident, Video-Ident-Verfahren oder neuer Personalausweis) direkt ohne Medienbrüche digital unterzeichnen. Selbstverständlich vertrauen wir zur Identitätsprüfung auf einen seriösen Anbieter (hier: Deutschland).
Nach der Mandatsbeauftragung ist Ihr Auftrag in unserem CRM bereits angelegt, aber noch inaktiv. Unser System sendet Ihnen autonmatisch innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Beauftragung unsere Rechnung per E-Mail zu. Diese können Sie klassiche überweisen (und hierfür gerne den aufgebrachten QR-Code verwenden) oder ganz einfach per Knopfdruck auch per PayPal begleichen. Die PayPal-Gebühren tragen übrigens wir. Sobald unser System einen Zahlunsgeingang identifiziert hat, erhalten Sie automatisch eine Mitteilung über den Zahlungseingang, die Aktivierung des Mandats und die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Person der Mandatsleitung.
Ihr Auftrag wird bei uns automatisch im System erfasst und die außerkapazitären Zulassungsanträge werden fristgerecht im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt. Nun heißt es zunächst: Warten - möglicherweise erhalte Sie den gewünschten Studienplatz ja doch noch im regulären Verfahren.
Für das Wintersemester werden wir Ende September, für das Sommersemester Ende März auf Sie zukommen. Sie erhalten dann von uns eine Aufistung der Universitäten, an denen wir die höchsten Erfolgschancen sehen. Mit dieser Empfehlung erhalten Sie zudem eine transparente, vollständige und ehrliche Kostenprognose je Universität, welches nichts beschönigt oder verschweigt: Diese beinhaltet unser Honorar, die Gerichtskosten, eventuelle gegnerische Anwaltskosten und auch sonstige Kostenpositionen, die anfallen können, aber nicht müssen. Auf diese Weise vermitteln wir Ihnen eine verlässliche, belastbare Gesamtkostengrundlage, auf deren Basis Sie entscheiden können, ob Sie klagen möchten und falls ja, wo.
Nachdem wir gemeinsam festgelegt haben, wo Sie klagen möchten, erhalten Sie die Unterlagen per Link zur Einsicht. Falls Sie den Auftrag für die Gerichtsverfahren erteilen möchten, können Sie ihn ganz einfach ohne erneute Identitätsprüfung auf die vorstehende Weise rechtssicher digital unterzeichnen. Nach ca. 6-10 Wochen nach Semesterbeginn liegen erfahrungsgemäß die Entscheidungen über die Verfahren vor.