23. Oktober 2014

RA Teipel: Erfolg gegen Uni Magedeburg im Hochschulrecht

In dem durch RA Teipel geführten hochschulrechtlichen Verfahren sollte der Verlust des Prüfungsanspruchs eingetreten sein, weil bestimmte Prüfungsleistungen nicht bis zum Ende des vierten Fachsemesters erbracht worden waren. Auf Antrag des Mandanten fand eine Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen im Umfang eines Fachsemesters statt.

In dem Verfahren legte RA Teipel dar, dass die streitige Regelung seines Erachtens nicht mit den Vorgaben des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Einklang stünden, die Anrechnung der Prüfungsleistungen nicht im Umfang eines ganzen Fachsemesters hätten erfolgen dürfen und Zweifel an der Festlegung und Bekanntmachung der Prüfungstermine durch den Prüfungsausschuss bestünden.

Der Prüfungsausschuss folgte dieser Argumentation und hob den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen auf.

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