Rechtsanwalt Teipel konnte bereits im Widerspruchsverfahren gegen die Justus-Liebig-Universität Giessen einen Erfolg für seinen Mandanten erzielen. Die Widerspruchsgegnerin folgte offensichtlich seiner Argumentation zur fehlerhaften Prüfungsduchführung. Erneut war eine im "Antwort-Wahl-Verfahren" ("Multiple-Choice-Prüfung") durchgeführte Prüfung Gegenstand des Verfahrens. Da Rechtsanwalt Christian Teipel zugleich auch frühere Prüfungsversuche mit angefochten hatte, wurden dem Mandanten zwei neue Prüfungsversuche eingeräumt.