Rechtsanwalt Christian Teipel konnte im Rahmen einer Prüfungsanfechtung wegen endgültigen Nichtbestehens der der staatlichen Prüfung zum Rettungsassistenten eine vergleichsweise Einigung mit dem zuständigen Landesamt in Rheinland-Pfalz erzielen. Hintergrund waren die von Rechtsanwalt Teipel geltend gemachten Rügen zum Prüfungsverfahren, insbesondere hinsichtlich der Beteiligungen von Prüferinne und Prüfern sowie Unklarheiten im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungskommission und bei den Bestellungen der Prüferinnen und Prüfer.