Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln konnten im Prüfungsrecht während des gerichtlichen Klageverfahrens im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im Studiengang Medizin eine Einigung mit der Universität in Baden-Württemberg erzielen. Die Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen wurde aufgehoben, der Kläger wieder immatrikuliert und ihm ein erneuter Prüfungsversuch eingeräumt.