01. April 2026Verfassungsrecht

Klage gegen Mittelverteilung im Regionalrat Köln

Fraktion von Freie Wähler & Volt erhebt mit teipel.law Klage gegen Mittelverteilung im Regionalrat Köln.

Am 1. April 2026 hat die Kanzlei teipel.law für die Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln Klage eingereicht. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund der Diskussion um die Verteilung der finanziellen Mittel an die Fraktionen im Regionalrat Köln. Wer in Nordrhein-Westfalen bei den Kommunalwahlen seine Stimme abgibt, nimmt nicht nur Einfluss auf die Besetzung lokaler Vertretungen wie Stadt- und Kreistage, sondern bestimmt indirekt auch die Zusammensetzung der Regionalräte in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sowie im Regionalverband Ruhr. Die politischen Mehrheitsverhältnisse der kommunalen Vertretungen spiegeln sich in diesen übergeordneten Gremien wider. Die Regionalräte in NRW übernehmen zentrale Aufgaben, etwa die Entscheidung über die zukünftige Entwicklung der Siedlungsgebiete und der Infrastruktur. Im Regionalrat Köln fällt zusätzlich die Beplanung des Braunkohlereviers unter die Zuständigkeit. Die Mitglieder der Regionalräte üben ihr Mandat frei aus und bilden Fraktionen, um ihre Arbeit effizient zu organisieren und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wirksam zu vertreten. Zur Unterstützung dieser Fraktionsarbeit wird eine finanzielle Ausstattung bereitgestellt, die verschiedene Kosten wie Personal, Miete für Fraktionsräume und Kommunikationsentgelte abdeckt. Für eine Wahlperiode von fünf Jahren erhalten die Fraktionen zunächst eine Grundausstattung in Höhe von € 38.500,00. Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung durch die Beteiligung am Braunkohlenausschuss wird den Fraktionen des Regionalrats Köln zusätzlich ein Betrag von € 19.250,00 gewährt. Darüber hinaus ergibt sich eine weitere Zuweisung von € 5.000,00 pro stimmberechtigtem Mitglied des Regionalrats. Im aktuellen Regionalrat Köln sind 45 Mitglieder in sieben Fraktionen vertreten (CDU 16, SPD 9, Grüne 8, AfD 5, Linke 3, FDP 2, Freie Wähler / Volt 2), woraus sich eine Gesamtsumme von € 629.250,00 ergibt, die zu verteilen ist. Gemäß Erlass des Landes NRW sind die Mittel für Grundausstattung und Zuschlag für den Braunkohlenausschuss exakt in der vorgesehenen Höhe an die Fraktionen weiterzuleiten, um deren Mindestfinanzierung sicherzustellen. Die Zuweisung von € 5.000,00 pro Regionalratsmitglied bildet jedoch lediglich eine Berechnungsgrundlage und ist nicht an ein festes Verteilungsmodell gebunden. Daraus folgt, dass der Regionalrat den Betrag von € 225.000,00 nach eigenem Ermessen auf die Fraktionen verteilen kann, ohne verpflichtet zu sein, für jedes Fraktionsmitglied exakt € 5.000,00 vorzusehen. In anderen Regionalräten wird die Verteilung dieser Mittel häufig nach der Anzahl der Fraktionsmitglieder vorgenommen oder aber mittels degressiver oder progressiver Verteilungssysteme, bei denen unterschiedlich große Fraktionen proportional mehr oder weniger erhalten. Im Regionalrat Köln hingegen haben die drei größten Fraktionen – CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – ein eigenes Verfahren etabliert, das zu einer deutlichen Benachteiligung der kleineren Fraktionen wie Freie Wähler & Volt führt. Nach einem Beschluss des Ältestenrates wurden zunächst allen Fraktionen pro Mitglied € 2.500,00 zugewiesen. Anschließend erfolgte eine willkürliche Unterteilung in "große" und "kleine" Fraktionen, wobei die Grenze bei acht Mitgliedern angesetzt wurde. Die verbleibenden € 112.500,00 wurden daraufhin ausschließlich - linear - unter den großen Fraktionen verteilt, indem die Summe durch die Anzahl der Mitglieder dieser Fraktionen geteilt  (€ 112.500 : 33 = € 3.409,09) und entsprechend der Fraktionsgröße zugewiesen wurde (CDU € 54.545,45, SPD € 30.681,82, Grüne € 27.272,73). Für die kleineren Fraktionen – AfD, Linke, FDP sowie Freie Wähler & Volt – verblieb von diesem Mittelansatz nichts.

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