[Fortsetzung von „Teil I“]
(...)
Während der Telefonaten selbst machte Herr Reckling auf uns ausnahmslos einen freundlichen sowie sehr versierten und durchweg professionellen Eindruck. Dabei fühlten wir uns übrigens nie gehetzt, nie hatten wir den Eindruck, er wolle das Gespräch schnell beenden, ob der anderen Arbeiten, die seiner mit Sicherheit noch in der Kanzlei harrten. Stattdessen schien er unsere Fragen mit allem, was er hatte, zu beantworten, ging auf Nachfragen unsererseits sehr ausführlich ein und gab uns somit auch während der persönlichen Telefongespräche immer das Gefühl, als Mandanten bestens bei ihm aufgehoben zu sein.
Erwähnenswert finden wir in diesem Zusammenhang übrigens auch, dass er uns niemals unterbrochen hatte. Kein einziges Mal. Das ist selten, wie wir finden und zeichnet unser Meinung nach einen Anwalt aus, der *wirklich* zuhört.
(...und das ist nicht selbstverständlich, denn da haben wir leider woanders auch schon anderes erlebt, zumindest in den Erstberatungsgesprächen.)
Kopien der Schriftsätze von Herr Reckling an das Verwaltungsgericht oder an die Gegenseite ließ er uns immer zukommen und bezüglich des Inhalts können wir nur nochmal betonen: Er macht unserer Meinung nach einen wirklich ausgezeichneten Job!!
Er nahm die Argumente der Gegenseite aus allen nur erdenklichen Positionen „in die Zange“ und beließ es eben gerade nicht dabei, nur einem Argumentationsstrang zu folgen, sondern griff meist auf 4 oder 5 Wegen die Position der Hochschule an: Und auf diese Weise ging er immer wieder aufs Neue vor: Sowohl gegen den ursprünglichen Ablehnungsbescheid der Hochschule, wie auch gegen die zahlreichen und immer wechselnden Gründe, welche die Hochschule während des laufenden Verfahrens leider fortwährend immer dann schnell nachschob, nachdem Herr Reckling gerade die vorherigen Gründe „zerpflückt“ hatte. Aber auch die von der Hochschule immer neu ins Feld geführten Gründe waren für sie am Ende dank der Arbeit von Herrn Reckling allesamt haltlos gewesen, sodass sie am Ende wider Willen auf uns zukam und anbot, was sie die ganze Zeit hatte verhindern wollen und wofür Herr Reckling erfolgreich für uns gekämpft hatte.
Wir freuen uns sehr, Herrn Reckling mit der Mandschaft betraut zu haben. Rückblickend können wir sagen, dies war in jeder Hinsicht die richtige Entscheidung gewesen.
Herrn Reckling wünschen wir jetzt zum Ende 2019 ein paar schöne und erholsame Festtate.
O.M. & S.N
Vielen Dank für die äußerst positive Bewertung im Rahmen der anwaltlichen Durchführung einer sog. Masterstudienplatzklage. Das Verfahren war in der Tat anfangs davon geprägt, dass die Gegenseite nicht ansatzweise bereit war, sich auf meine rechtlichen Argumente einzulassen. Stattdessen wurden mit jedem neuen Schriftsatz weitere, nicht durchschlagende Argumente vorgebracht, auf die ich dennoch aus anwaltlicher Vorsicht erwidern musste. Insgesamt hat das Verfahren einige Zeit in Anspruch genommen, jedoch mit einem sehr positivem Ausgang. Es freut mich dabei sehr, dass Sie mit meiner Führung des Verfahrens, der Erreichbarkeit via eMail und Telefon, der Freundlichkeit meiner Mitarbeiterinnen und insgesamt sehr zufrieden waren. Die ausführliche Bewertung Ihrerseits stellt keine Selbstverständlichkeit. Daher auf diesem Wege noch einmal vielen Dank für die Bewertung. Ich wünsche viel Erfolg im Studium und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Christian Reckling