Das Widerspruchsverfahren bezüglich einer unzulässigen Prüfungsmethode der Hochschule wurde von unserer Fachschaft gemeinsam mit dem AStA in die Wege geleitet, die durch die sehr positiven Bewertungen von Herrn RA Teipel auf ihn aufmerksam wurden. Schon beim ersten Zusammentreffen vermittelte Herr RA Teipel uns einen sehr kompetenten Eindruck und beantwortete alle unsere Fragen. Speziell in meinem Fall kam noch hinzu, dass ich kurz vor der Exmatrikulation stand. Nachdem ich mich mit Herrn RA Teipel in Verbindung setzte, kümmerte er sich unverzüglich und erfolgreich auch um diese Angelegenheit. Wir haben alle damit gerechnet die Prüfung im dritten Versuch noch einmal antreten zu müssen, doch Herr RA Teipel hatte über die Erwartungen hinaus erreicht, dass die Punktzahl zum Bestehen abgesenkt wurde und somit ein erneutes Antreten der Klausur nicht mehr notwendig war. Dank ihm kann ich mein Studium nun sorgenfrei weiterführen. Vielen Dank dafür. Ich bin mit Herrn RA Teipels Arbeit sehr zufrieden und kann ihn bezüglich des Hochschulrechts/Prüfungsrecht nur wärmstes empfehlen.
Vielen Dank für die positive Bewertung. Der Fall hat wieder einmal gezeigt, dass der Kampf David (Beamte) gegen Goliath (Dienstherr) durchaus aufgenommen werden sollte. Gerade wenn es um die Frage des Bewerbungsverfahrensanspruches geht und der abgelehnte Bewerber schnellstmöglich reagieren muss, hat sich in diesem Fall die anwaltliche Vertretung bewährt. Wir freuen uns sehr für Sie über das positive Ergebnis.