Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Teipel & Partner hat im Rahmen der Corona-Pandemie ein großes lebensmittelverarbeitendes Unternehmen aus NRW mit Saisonarbeitern gegenüber den örtliche Gesundheitsbehörden vertreten.
Erfolgreiches Verfahren im Prüfungsrecht durch Teipel & Partner Rechtsanwälte bei der Ludwig-Maximilians-Universität München im Studiengang Pharmazie (Prüfungsanfechtung).
Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen erneut im Gaststättenrecht vor dem Oberverwaltungsgericht NRW die Aufhebung einer Baugenehmigung mit über 300 Sitzplätzen in einem allgemeinen Wohngebiet in Düsseldorf.
Teipel & Partner erzielen Grundsatzentscheidung im Stiftungsrecht vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: Sparkassenstiftungen müssen Mittelverwendung nach IFG offenlegen.
4 weitere Studienplätze Medizin im 4. bzw. 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 50% (!) der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulas...'
Exmatrikulation eines Studenten wegen gravierenden Fehlverhaltens gegenüber Hochschulpersonal und anderen Studierenden. Teipel & Partner Rechtsanwälte obsiegen für private Hochschule vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Verwaltungsgericht Köln: Pauschale Ablehnung der Tauschanträge (Hochschulwechsel, Ortswechsel) der Universität zu Köln mit Hinweis auf Corona-Pandemie ist rechtswidrig. Corona-Pandemie stellt keine pauschale Rechtfertigung für alle Einschrä...'
Sexuell anzügliche Äußerungen oder Drohungen eines Studenten gegenüber Kommilitoninnen in sozialen Medien berechtigen eine (private) Hochschule zur außerordentlichen Beendigung des Studienrechtsverhältnisses. Teipel & Partner für privat...'
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