Die bundesweit im Bildungs- und Wissenschaftsrecht tätige Schwerpunktkanzlei Teipel & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München hat im Prüfungsrecht einen Erfolg bei der Technischen Universität München erzielt.
Unser Mandant hatte die Modulklausur Höhere Mathematik im Bachelorstudiengang Maschinenwesen nicht bestanden. Die Prüfungsordnung sah vor, dass diese Prüfungsleistung bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erfolgreich abgelegt sein musste. Die Folge war, dass die Bachelorprüfung bereits zum Ende des zweiten Semesters als endgültig nicht bestanden galt, was die Universität durch Bescheid feststellte.
In dem daraufhin eingeleiteten Widerspruchsverfahren weigerte sich die Universität zwar, uns mitzuteilen, ob und wie die für die Bewertung der Prüfungsleistung erforderlichen Prüfenden bestimmt und bestellt wurden. Die Klausur war jedoch so konzipiert, dass sie weder den Anforderungen der eigenen Prüfungsordnung gerecht wurde, noch dass sie in Einklang mit dem Bayerischem Hochschulrecht stand.
Nach Einreichen unserer darauf gestützten Widerspruchsbegründung hat die Universität ihre Verwaltungsakte aufgehoben und dem Widerspruchsführer einen neuen Prüfungsversuch eingeräumt.
Mandatsführender Rechtsanwalt von Teipel & Partner: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Küttner.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.