24. November 2025Prüfungsrecht, Examensanfechtung Jura

Erfolg im Prüfungsrecht: OVG Schleswig-Holstein lässt Berufung wegen gravierender Verfahrensfehler zu

OVG Schleswig-Holstein lässt Berufung wegen fehlender Urteilsgründe im Prüfungsrecht zu

Berufung erfolgreich zugelassen

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat im Verfahren 3 LA 89/23 die Berufung gegen ein prüfungsrechtliches Urteil zugelassen. Ausschlaggebend war ein gravierender Verfahrensfehler des Verwaltungsgerichts, den Rechtsanwalt Christian Reckling im Berufungszulassungsverfahren geltend gemacht hat.

Verspätete Absetzung des Urteils

Zwar wurde die Urteilsformel fristgerecht eingereicht, doch die vollständigen Urteilsgründe erreichten die Geschäftsstelle erst mehr als sechs Monate nach der mündlichen Verhandlung. Damit wurde die maßgebliche Fünfmonatsfrist deutlich überschritten.

Urteil gilt als „nicht mit Gründen versehen“

Nach § 138 Nr. 6 VwGO führt eine derart verspätete Absetzung dazu, dass das Urteil als „nicht mit Gründen versehen“ gilt – ein absoluter Revisions- bzw. Berufungszulassungsgrund. Das OVG hat deshalb die Berufung eröffnet.

Bedeutung für das Prüfungsrecht

Die Entscheidung unterstreicht die strengen formellen Anforderungen an die Gerichte bei der Urteilsfindung und dem Zeitpunkt der Verkündung des Urteils und stärkt die Rechte von Prüflingen, die sich gegen fehlerhafte Prüfungsentscheidungen wehren.

In dem Verfahren können wir nunmehr auch die erstinstanzlich aufgezeigten Beurteilungsfehler erneut aufgreifen, die das Verwaltungsgericht als unbeachtlich angesehen hat und einer oberverwaltungsgerichtlichen Überprüfung zuführen.

Von Teipel & Partner mandatsführend:

Weitere Informationen zu Christian Reckling

  • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
  • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
  • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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