In einem von Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling geführten Schulrechtsverfahren vertraten wir einen minderjährigenSchüler gegen die Ablehnung seines Antrags auf einen Klassenwechsel. Herr Rechtsanwalt Christian Reckling legte fristgerecht Widerspruch ein, beantragte Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO und rügte Ermessensfehler der Entscheidung Das Ziel war die Zuweisung zu einer anderen Klasse – als mildestes, kindeswohlgerechtes Mittel. Dies gelang.
Die von Herrn Rechtsanwalt Chritian Reckling vorgelegte ärztlich-psychotherapeutische Stellungnahme spricht klar für den Klassenwechsel.
Pädagogischer Kern: Der Klassenwechsel schafft ein ruhigeres, harmonischeres Lernumfeld, verhindert körperliche Übergriffe und stabilisiert das Lern- und Sozialverhalten.
Dem Antrag auf Klassenwechsel wurde im Ergebnis stattgegeben. Unser Mandant konnte erfolgreich die Klasse wechseln.
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