10. September 2025Schulplatzklage

Erfolg im Schulrecht: Klassenwechsel für Grundschüler genehmigt

Erfolg im Schulrecht: Klassenwechsel für Grundschüler beantragt 

In einem von Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling geführten Schulrechtsverfahren vertraten wir einen minderjährigenSchüler gegen die Ablehnung seines Antrags auf einen Klassenwechsel. Herr Rechtsanwalt Christian Reckling legte fristgerecht Widerspruch ein, beantragte Akteneinsicht nach Art. 15 DSGVO und rügte Ermessensfehler der Entscheidung Das Ziel war die Zuweisung zu einer anderen Klasse – als mildestes, kindeswohlgerechtes Mittel. Dies gelang. 


Sachliche Einwände: Protokollfehler & fehlende Elternbeteiligung

  • Neben formalen formalen Unstimmigkeiten, gab es keinen belastbaren Nachweis für die Behauptung der Schule, dass sich unser Mandant in seiner aktuellen Klasse wohlfühle

Fachliche Bewertung: Kindeswohl hat Vorrang

Die von Herrn Rechtsanwalt Chritian Reckling vorgelegte ärztlich-psychotherapeutische Stellungnahme spricht klar für den Klassenwechsel.
Pädagogischer Kern: Der Klassenwechsel schafft ein ruhigeres, harmonischeres Lernumfeld, verhindert körperliche Übergriffe und stabilisiert das Lern- und Sozialverhalten.


Rechtliche Würdigung: Ermessensfehler & Ermessensreduzierung auf Null

  • Zuweisungsentscheidungen stehen zwar im pflichtgemäßen Ermessen der Schule, müssen aber kindeswohlgerecht getroffen werden.
  • Wird das Kindeswohl verfehlt und fachliche Evidenz (medizinisch/psychologisch) verkannt, ist die Entscheidung rechtswidrig.

Ergebnis & Antrag

Dem Antrag auf Klassenwechsel wurde im Ergebnis stattgegeben. Unser Mandant konnte erfolgreich die Klasse wechseln. 


    Was Eltern tun können 

    • Alles dokumentieren: Vorfälle, Gespräche, ärztliche/therapeutische Berichte
    • Akteneinsicht schriftlich verlangen & Fristen setzen
    • Rechtliche Vertretung einschalten, um Ermessensfehler sichtbar zu machen
    • Wir beraten und vertretenbundesweit betroffene Schülerinnen und Schüler  und setzen ihre Rechte durch

    Von Teipel & Partner mandatsführend:

    Weitere Informationen zu Christian Reckling

    • Spezialist im Prüfungsrecht, Examensanfechtungen Jura und Beamtenrecht. 
    • Seit 2010 ausschließlich im Bildungrecht tätig
    • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
    • Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
    • Erfolge im Prüfungsrecht und Beamtenrecht vor zahlreichen Oberwaltungsgerichten/Verwaltungsgerichtshöfen.

    Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht  als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung. 

    Christian Reckling war mandatsführend in folgenden Verfahren

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