Das Landesprüfungsamt für Juristen Rheinland-Pfalz hat dem von Rechtsanwalt Christian Reckling eingelegten Widerspruch einer Kandidatin der Zweiten juristischen Staatsprüfung Herbst 2024 abgeholfen.
Die zuvor verweigerte Zulassung zur mündlichen Prüfung wurde aufgehoben. Ein weiterer toller Erfolg im Bereich der Examensanfechtungen.
Bewertungsfehler aufgedeckt
Im Widerspruchsverfahren wurden die Bewertungen mehrerer Klausuren durch Herrn Rechtsanwalt Christian Reckling dezidiert überprüft. Es folgten umfangreiche Einwandschreiben im Rahmen des Überdenkensverfahrens.
Bei zwei Aufsichtsarbeiten (SR 1 und ZR 3) musste eine vollständige Neubewertung erfolgen, da Bewertungsfehler nicht ausgeschlossen werden konnten.
Die neu eingesetzten Prüfer hoben insbesondere die Bewertung der Strafrechtsklausur SR 1 von 3,5 auf 4,0 Punkte an.
Durch die Neubewertung erreicht unsere Mandantin nunmehr 34 Punkte im schriftlichen Teil. Zudem liegen nicht mehr als vier Aufsichtsarbeiten unter 4 Punkten, sodass der Ausschluss nach § 39 Abs. 3 JAPO entfällt. Unsere Mandanrtin wird daher zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Bedeutung für Examensanfechtungen
Das Überdenkensverfahren zeigt abermals auf, dass eine dezidierte und hinreichende Begründung notwendig ist, um ein Überdenken der Prüfenden anzuregen. Hierbei hilft Ihnen Rechtsanwalt Christian Reckling bundesweit und kann auf über 16 Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen.
Ein sorgfältig geführtes prüfungsrechtliches Überdenkungsverfahren kann entscheidende Punktverbesserungen bringen und den Zugang zur mündlichen Prüfung in den juristischen Staatsexamina sichern.
Christian Reckling steht Ihnen insbesondere für Examensanfechtungen Jura, im Prüfungsrecht und Beamtenrecht als fachkundiger und sehr erfahrener Ansprechpartner zur Verfügung.









