Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Die Anfechtung einer als nicht bestanden bewerteten Steuerberaterprüfung hatte vor dem Bundesfinanzhof in München Erfolg. Mandatsführend: RA Dr. Jürgen Küttner von teipel.law
Fehlerhafte Behandlung der Satzung der Universität Ulm aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie durch die Prüfenden der Uni Ulm führt zu erfolgreicher Prüfungsanfechtung
Erfolgreiche Anfechtung einer Feststellung eines Täuschungsversuchs in Modulprüfung durch RA Dr. Jürgen Küttner von teipel.law oder: Vom kleinen Einmaleins des Verwaltungsrechts
Fehlender unverzüglicher Rücktritt von einer Prüfung wegen Krankheit und fehlender Antrag auf Nachteilsausgleich wegen chronischer Erkrankung oder Behinderung (rezidivierende depressive Störung).
3 weitere Studienplätze Medizin im 2. Fachsemester an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 10% der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Erneut erhält Mandant von Teipel & Partner Zulassung.
4 weitere Studienplätze Medizin im 4. bzw. 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 50% (!) der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulas...'
Exmatrikulation eines Studenten wegen gravierenden Fehlverhaltens gegenüber Hochschulpersonal und anderen Studierenden. Teipel & Partner Rechtsanwälte obsiegen für private Hochschule vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Verwaltungsgericht Köln: Pauschale Ablehnung der Tauschanträge (Hochschulwechsel, Ortswechsel) der Universität zu Köln mit Hinweis auf Corona-Pandemie ist rechtswidrig. Corona-Pandemie stellt keine pauschale Rechtfertigung für alle Einschrä...'
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