Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Fortzahlung von Halbwaisenrente für Abiturientin während Teilnahme am Diploma Programme International Baccalaureate (IB). Teipel & Partner gegen Versorgungswerk NRW vor Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich.
Exmatrikulation eines Studenten wegen gravierenden Fehlverhaltens gegenüber Hochschulpersonal und anderen Studierenden. Teipel & Partner Rechtsanwälte obsiegen für private Hochschule vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Sexuell anzügliche Äußerungen oder Drohungen eines Studenten gegenüber Kommilitoninnen in sozialen Medien berechtigen eine (private) Hochschule zur außerordentlichen Beendigung des Studienrechtsverhältnisses. Teipel & Partner für private Hochshcule vor Landgericht erfolgreich.
Erfolgreiches Berufungszulassungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Teipel & Partner Rechtsanwälte in einem Kommunal - Verfassungsstreitverfahren wegen Sparkassen-Fusion.
Durch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war, kam es im Saarland zu einem gerichtlichen Vergleich: Vier weiteren Studienplätzen (Vollstudienplätze) in der Medizin im 5. Fachsemester zum Sommers...'
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat in dem durch die MHH geführten Beschwerdeverfahren in der zweiten Instanz, in welcher auch Mandant*innen durch Teipel & Partner vertreten wurden, die Entscheidung hinsichtlich des Wintersemes...'
Durch eine Studienplatzklage Medizin, an der die Kanzlei Teipel & Partner beteiligt war (5. Fachsemester), kam es in Tübingen zu vier weiteren Studienplätzen (Vollstudienplätze) in der Medizin im 5./6. Fachsemester zum Sommersemester 20...'
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