Promotion zum Dr. „in utroque iure“ (kanonischem und weltlichem Recht)
Über 500 persönlich geführte Verfahren im Prüfungsrecht/Hochschulrecht
Erfolge vor dem Bundesverwaltungsgericht (sowohl Revisionsnichtzulassungsbeschwerde als auch Revision) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und dem Bundesfinanzhof.
Dr. Jürgen Küttner steht Ihnen insbesondere im Prüfungsrecht und im Beamtenrecht als hochqualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Dr. Jürgen Küttner war mandatsführend in folgenden Verfahren
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen einen beachtlichen Erfolg im Prüfungsrecht zum Nachteilsausgleich wegen Behinderung gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf
Teipel & Partner Rechtsanwälte erzielen einen Erfolg im Prüfungsrecht durch eine erfolgreiche Prüfungsanfechtung gegen die TU München im Studiengang Maschinenwesen im Falle eines endgültigen Nichtbestehens
Teipel & Partner Rechtsanwälte erreichen bei Steuerberaterprüfung vor dem Finanzgericht München die Zulassung der Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie zur Rechtsfortbildung.
Erneut erfolgreiches Verfahren im Prüfungsrecht durch Teipel & Partner Rechtsanwälte bei der Ludwig-Maximilians-Universität München im Studiengang Politikwissenschaften
4 weitere Studienplätze Medizin im 4. bzw. 5. Fachsemester (Klinik) an einer Universität in Ostdeutschland zum Sommersemester 2020 – Rund 50% (!) der Verfahren dort damit insgesamt erfolgreich – Mandant von Teipel & Partner erhält Zulas...'
Exmatrikulation eines Studenten wegen gravierenden Fehlverhaltens gegenüber Hochschulpersonal und anderen Studierenden. Teipel & Partner Rechtsanwälte obsiegen für private Hochschule vor dem Verwaltungsgericht Köln.
Verwaltungsgericht Köln: Pauschale Ablehnung der Tauschanträge (Hochschulwechsel, Ortswechsel) der Universität zu Köln mit Hinweis auf Corona-Pandemie ist rechtswidrig. Corona-Pandemie stellt keine pauschale Rechtfertigung für alle Einschrä...'
Sexuell anzügliche Äußerungen oder Drohungen eines Studenten gegenüber Kommilitoninnen in sozialen Medien berechtigen eine (private) Hochschule zur außerordentlichen Beendigung des Studienrechtsverhältnisses. Teipel & Partner für privat...'
Diese Internetseiten verwenden Cookies. Alle eingesetzten Cookies sind essenziell und ermöglichen es, die Webseite nutzen zu können. Weitere Informationen über den Einsatz von Cookies: Datenschutz | Impressum